Die Satzung muß Bestimmungen enthalten über
- 1.
- Mitgliederzahl, Rechte und Pflichten der Vertreterversammlung, Art der Beschlußfassung der Vertreterversammlung sowie ihre Vertretung nach außen,
- 2.
- Mitgliederzahl, Art der Beschlußfassung des Vorstands und seine Vertretung nach außen, Form der Willenserklärung des Vorstands sowie seiner Unterschrift für die Bundesversicherungsanstalt,
- 3.
- und 4. (aufgehoben)
- 5.
- Bildung von Ausschüssen der Organe,
- 6.
- Versichertenälteste, Vertrauenspersonen, ihre Wahl und ihre Befugnisse,
- 7.
- und 8. (aufgehoben)
- 9.
- Art der Bekanntmachungen.