§ 11 Praxisaufstieg
Die Beamtinnen und Beamten werden beim Aufstieg gemäß §
33b der
Bundeslaufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom
2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel
15 Absatz 28 des Gesetzes vom
5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist, nach Maßgabe der besonderen Laufbahnvorschriften in die höhere Laufbahn eingeführt, indem sie Aufgaben dieser Laufbahn wahrnehmen. Die Einführung dauert beim Aufstieg in den mittleren Dienst ein Jahr, beim Aufstieg in den gehobenen Dienst ein Jahr und sechs Monate und beim Aufstieg in den höheren Dienst zwei Jahre. Die Lehrgänge beim Aufstieg in den höheren Dienst werden von geeigneten Einrichtungen durchgeführt. §
10 Satz 4 und 5 gilt entsprechend.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 16 PostLV Übergangsvorschriften ... A (Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes) gelten jedoch nicht. Auf das Auswahlverfahren ist § 11 in der bis zum 9. Mai 2003 geltenden Fassung anzuwenden. Im Übrigen gilt Absatz 1 Satz 2 ...
Zitate in aufgehobenen TitelnVerordnung über die Laufbahnen, Ausbildung und Prüfung für die bei der Deutschen Post AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten (LAP-PostV)
V. v. 30.11.2004 BGBl. I S. 3185; aufgehoben durch § 9 Abs. 3 Nr. 1 V. v. 12.01.2012 BGBl. I S. 90
§ 9 LAP-PostV Einführung ... zum Aufstieg zugelassenen Beamtinnen und Beamten werden nach Maßgabe der §§ 10 und 11 der Postlaufbahnverordnung in die Aufgaben der neuen Laufbahn eingeführt. (2) Die ...
§ 18 LAP-PostV Einführung (vom 14.02.2009) ... Die Einführung erfolgt im Rahmen der durch § 11 Satz 2 der Postlaufbahnverordnung festgelegten Einführungsdauer nach Maßgabe des § ...
§ 19 LAP-PostV Feststellungsverfahren (vom 14.02.2009) ... Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist, und § 11 Satz 4 der Postlaufbahnverordnung nicht zuerkannt werden, legt der Ausschuss fest, nach welcher ...
Verordnung über die Laufbahnen, Ausbildung und Prüfung für die bei der Deutschen Postbank AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten (LAP-PostbankV)
V. v. 25.08.2005 BGBl. I S. 2602; aufgehoben durch § 9 Abs. 3 Nr. 2 V. v. 12.01.2012 BGBl. I S. 90
§ 9 LAP-PostbankV Einführung ... zum Aufstieg zugelassenen Beamtinnen und Beamten werden nach Maßgabe der §§ 10 und 11 der Postlaufbahnverordnung in die Aufgaben der neuen Laufbahn eingeführt. (2) Die ...
§ 18 LAP-PostbankV Einführung (vom 14.02.2009) ... Die Einführung erfolgt im Rahmen der durch § 11 Satz 2 der Postlaufbahnverordnung festgelegten Einführungsdauer nach Maßgabe des § ...
§ 19 LAP-PostbankV Feststellungsverfahren (vom 14.02.2009) ... Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist, und § 11 Satz 4 der Postlaufbahnverordnung nicht zuerkannt werden, legt der Ausschuss fest, nach welcher ...
Verordnung über die Laufbahnen, Ausbildung und Prüfung für die bei der Deutschen Telekom AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten (LAP-TelekomV)
V. v. 21.06.2004 BGBl. I S. 1287; aufgehoben durch § 9 Abs. 3 Nr. 3 V. v. 12.01.2012 BGBl. I S. 90
§ 13 LAP-TelekomV Einführung ... Die zum Aufstieg zugelassenen Beamtinnen und Beamten werden nach Maßgabe des § 11 der Postlaufbahnverordnung in die Aufgaben der neuen Laufbahn eingeführt. (2) ...
§ 14 LAP-TelekomV Feststellungsverfahren (vom 14.02.2009) ... § 10 Abs. 1 und 2 entsprechend. (2) Kann die Laufbahnbefähigung nach § 11 der Postlaufbahnverordnung in Verbindung mit § 33b Abs. 3 der Bundeslaufbahnverordnung in der ...
§ 26 LAP-TelekomV Einführung ... Die zum Aufstieg zugelassenen Beamtinnen und Beamten werden nach Maßgabe des § 11 der Postlaufbahnverordnung in die Aufgaben der neuen Laufbahn eingeführt. (2) ...
§ 27 LAP-TelekomV Feststellungsverfahren (vom 14.02.2009) ... § 23 Abs. 1 und 2 entsprechend. (2) Kann die Laufbahnbefähigung nach § 11 der Postlaufbahnverordnung in Verbindung mit § 33b Abs. 3 der Bundeslaufbahnverordnung in der ...
§ 43 LAP-TelekomV Einführung ... Die zum Aufstieg zugelassenen Beamtinnen und Beamten werden nach Maßgabe des § 11 der Postlaufbahnverordnung in die Aufgaben der neuen Laufbahn eingeführt. (2) ...
§ 44 LAP-TelekomV Feststellungsverfahren (vom 14.02.2009) ... 1 und § 40 Abs. 2 entsprechend. (2) Kann die Laufbahnbefähigung nach § 11 der Postlaufbahnverordnung in Verbindung mit § 33b Abs. 3 der Bundeslaufbahnverordnung in der ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6121/a84483.htm