Eingangsformel - Verordnung über die Kosten der Kartellbehörden (KartKostV)

V. v. 16.11.1970 BGBl. I S. 1535; zuletzt geändert durch Artikel 94 G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Geltung ab 27.11.1970; FNA: 703-1-6 Kartellrecht
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Eingangsformel



Auf Grund des § 80 Abs. 9 und 10 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung des Gesetzes zur Änderung von Kostenermächtigungen und zur Überleitung gebührenrechtlicher Vorschriften vom 22. Juli 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 901) und der Bekanntmachung vom 3. Januar 1966 (Bundesgesetzbl. I S. 37) verordnet die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates:



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