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Anlage - Soldatenlaufbahnverordnung (SLV)

neugefasst durch B. v. 19.08.2011 BGBl. I S. 1813; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 28.05.2021 BGBl. I S. 1228
Geltung ab 01.04.2002; FNA: 51-1-27 Rechtsstellung der Soldaten
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Anlage (zu § 3) Zuordnung der Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten zu den Laufbahngruppen der Mannschaften, der Unteroffiziere und der Offiziere


Anlage hat 1 frühere Fassung

(1) Die Laufbahngruppe der Mannschaften umfasst folgende Laufbahnen:

1.
Laufbahn der Mannschaften des Truppendienstes,

2.
Laufbahn der Mannschaften der Reserve des Truppendienstes,

3.
Laufbahn der Mannschaften des Sanitätsdienstes,

4.
Laufbahn der Mannschaften der Reserve des Sanitätsdienstes,

5.
Laufbahn der Mannschaften des Militärmusikdienstes,

6.
Laufbahn der Mannschaften der Reserve des Militärmusikdienstes.

(2) Die Laufbahngruppe der Unteroffiziere umfasst folgende Laufbahnen:

1.
Laufbahnen der Fachunteroffiziere:

a)
Laufbahn der Fachunteroffiziere des allgemeinen Fachdienstes,

b)
Laufbahn der Fachunteroffiziere der Reserve des allgemeinen Fachdienstes,

c)
Laufbahn der Fachunteroffiziere des Sanitätsdienstes,

d)
Laufbahn der Fachunteroffiziere der Reserve des Sanitätsdienstes,

e)
Laufbahn der Fachunteroffiziere des Militärmusikdienstes,

f)
Laufbahn der Fachunteroffiziere der Reserve des Militärmusikdienstes,

2.
Laufbahnen der Feldwebel:

a)
Laufbahn der Feldwebel des Truppendienstes,

b)
Laufbahn der Feldwebel der Reserve des Truppendienstes,

c)
Laufbahn der Feldwebel des Sanitätsdienstes,

d)
Laufbahn der Feldwebel der Reserve des Sanitätsdienstes,

e)
Laufbahn der Feldwebel des Militärmusikdienstes,

f)
Laufbahn der Feldwebel der Reserve des Militärmusikdienstes,

g)
Laufbahn der Feldwebel des Geoinformationsdienstes der Bundeswehr,

h)
Laufbahn der Feldwebel der Reserve des Geoinformationsdienstes der Bundeswehr,

i)
Laufbahn der Feldwebel des allgemeinen Fachdienstes,

j)
Laufbahn der Feldwebel der Reserve des allgemeinen Fachdienstes.

(3) Die Laufbahngruppe der Offiziere umfasst folgende Laufbahnen:

1.
Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes,

2.
Laufbahn der Offiziere der Reserve des Truppendienstes,

3.
Laufbahn der Offiziere des Sanitätsdienstes,

4.
Laufbahn der Offiziere der Reserve des Sanitätsdienstes,

5.
Laufbahn der Offiziere des Militärmusikdienstes,

6.
Laufbahn der Offiziere der Reserve des Militärmusikdienstes,

7.
Laufbahn der Offiziere des Geoinformationsdienstes der Bundeswehr,

8.
Laufbahn der Offiziere der Reserve des Geoinformationsdienstes der Bundeswehr,

9.
Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes,

10.
Laufbahn der Offiziere der Reserve des militärfachlichen Dienstes.


Text in der Fassung des Artikels 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung V. v. 16. Juni 2011 BGBl. I S. 1095 m.W.v. 1. Juli 2011

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Frühere Fassungen von Anlage SLV

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vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.07.2011Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung
vom 16.06.2011 BGBl. I S. 1095

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