Für den Erwerb des Befähigungszeugnisses für Schiffsmaschinisten auf Schiffen mit einer Antriebsleistung bis zu 750 Kilowatt sind die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten auf den folgenden Gebieten nachzuweisen:
- 1.
- Aufbau und Wirkungsweise von Schiffsdieselmotoren, Arbeitsmaschinen und Hilfseinrichtungen
- 2.
- Erzeugung und Verteilung der elektrischen Energie
- 3.
- Funktion, Aufbau und Betrieb von Hauptantriebsanlagen auf Schiffen mit einer Antriebsleistung bis zu 750 Kilowatt
- 4.
- Instandhaltung der Maschinenanlage einschließlich der elektronischen Einrichtungen
- 5.
- Unterbringung und Behandlung von Kraftstoffen
- 6.
- Verwendung und Pflege von Betriebsstoffen und Betriebsmitteln
- 7.
- Vorschriften für die ordnungsgemäße Führung des Schiffsmotorenbetriebes