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§ 3 - Weinverordnung (WeinV k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 21.04.2009 BGBl. I S. 827; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 04.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 304
Geltung ab 01.09.1995; FNA: 2125-5-7-1 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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§ 3 Formular für Anträge auf Genehmigung einer Neuanpflanzung (zu § 7c Absatz 2 des Weingesetzes)



Anträge nach § 7c Absatz 1 Satz 1 des Weingesetzes sind auf dem von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung bereitgestellten Formular zu stellen. Das Formular kann auch elektronisch bereitgestellt sein.





 

Frühere Fassungen von § 3 Weinverordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 12.01.2016Artikel 1 Elfte Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften
vom 04.01.2016 BGBl. I S. 2
aktuell vorher 31.10.2013Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung
vom 12.10.2013 BGBl. I S. 3862
aktuell vorher 26.06.2010Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Weinverordnung und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung
vom 15.06.2010 BGBl. I S. 800
aktuellvor 26.06.2010früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 3 Weinverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 WeinV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WeinV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Elfte Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften
V. v. 04.01.2016 BGBl. I S. 2
Artikel 1 11. WeinRÄndV Änderung der Weinverordnung
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die die §§ 3 bis 5 betreffenden Zeilen werden wie folgt gefasst: „§ 3 Formular für ... die §§ 3 bis 5 betreffenden Zeilen werden wie folgt gefasst: „§ 3 Formular für Anträge auf Genehmigung einer Neuanpflanzung § 4 Nachweis ... 39a Geografische Bezeichnungen mit EU-Schutz". 2. Die §§ 3 bis 5 werden durch folgende Vorschriften ersetzt: „§ 3 Formular für ... Die §§ 3 bis 5 werden durch folgende Vorschriften ersetzt: „§ 3 Formular für Anträge auf Genehmigung einer Neuanpflanzung (zu § 7c Absatz 2 des ...

Verordnung zur Änderung der Weinverordnung und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung
V. v. 15.06.2010 BGBl. I S. 800
Artikel 1 WeinVuaÄndV Änderung der Weinverordnung
... 2. § 1 wird aufgehoben. 3. § 2a wird aufgehoben. 4. In § 3 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2 Nummer 1 werden jeweils nach dem Wort „Qualitätswein ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen
V. v. 30.01.2008 BGBl. I S. 132
Artikel 6 2. ZZulVuaÄndV Änderung der Weinverordnung
...  a) In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „gelten § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 Nr. 5 bis 7" durch die Angabe „gilt § 2 Abs. 1" ersetzt. b) ...

Zweite Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung
V. v. 12.10.2013 BGBl. I S. 3862
Artikel 1 2. WeinRÄndV Änderung der Weinverordnung
... Landweingebiets (zu § 22 Absatz 2 Nummer 2 des Weingesetzes)". 2. In § 3 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2 Nummer 1, § 4 Absatz 1 und § 6 Absatz 1 werden jeweils ...