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Anlage 2 - Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Hebammen und Entbindungspfleger (HebAPrV)

neugefasst durch B. v. 16.03.1987 BGBl. I S. 929; aufgehoben durch § 60 V. v. 08.01.2020 BGBl. I S. 39
Geltung ab 01.01.1983; FNA: 2124-1-10 Hebammen und Heilhilfsberufe
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Anlage 2 (zu § 2 Abs. 1) Praktische Ausbildung


Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

Erstes Jahr der praktischen Ausbildung


  Stunden
1Praktische Ausbildung
in der Entbindungsabteilung
160
1.1Pflegemaßnahmen bei Gebärenden
1.2Beobachten der Gebärenden
1.3Hygiene im Kreißsaal
1.4Umgang mit medizinischen Geräten
und Instrumenten
2Auf der Wochenstation 160
2.1Pflegemaßnahmen bei Wöchne-
rinnen
2.2Spezielle Wochenpflege wie Beob-
achten der Lochien, Abspülen, Pflege
der Dammwunde, Sitzbad
2.3Spezielle Desinfektionsmaßnahmen
der Wochenstation
2.4Umgang mit der Wöchnerin und Be-
suchern
3Auf der Neugeborenenstation 160
3.1Grundlagen der Betreuung des Neu-
geborenen und der Pflegetätigkeiten
3.1.1Richten der Wickel- und Badeeinheit
und der Säuglingsbetten
3.1.2Aufnehmen und Tragen, Lagern, Wa-
schen und Baden sowie Wickeln und
Ankleiden des Säuglings
3.1.3Bringen und Anlegen, Wiegen und
Füttern des Säuglings
3.2Hygiene und Ordnung auf der Neu-
geborenenstation
 
4Auf der operativen Station
(chirurgische Pflege)
160
4.1Pflegemaßnahmen auf der operati-
ven Station
4.1.1Körperpflege und Bekleiden der Pa-
tientin
4.1.2Betten, Lagern und Transportieren
der Patientin
4.1.3Hilfen bei den Verrichtungen des täg-
lichen Lebens
4.1.4Ermitteln und Registrieren von Vital-
funktionen
4.2Hygiene und Ordnung im Pflegebe-
reich
4.3Maßnahmen für die Operationsvor-
bereitung
4.4Postoperative Überwachung der
Patientin
4.5Vorbeugende Pflegemaßnahmen
gegen Folgekrankheiten
5Auf der nicht-operativen Station
(allgemeine Pflegemaßnahmen)
160
5.1Pflegemaßnahmen auf der nicht-ope-
rativen Station
wie 4.1.1
5.2Hygiene und Ordnung im Pflegebe-
reich


Zweites und drittes Jahr der praktischen Ausbildung


  Stunden
1Praktische Ausbildung in der Ent-
bindungsabteilung und in der
Schwangerenberatung
1.280
1.1Schwangerenberatung mit minde-
stens 100 Untersuchungen vor der
Geburt
1.2Überwachung von Mutter und Kind
bei Risikoschwangerschaften (ein-
schließlich Nr. 1.9 und 2.1.3 in min-
destens 40 Fällen) und Assistenz bei
ärztlichen Maßnahmen
1.3Vorbereitungen für die Geburt
1.4Geburtshilfliche Maßnahmen im
Kreißsaal
1.5Überwachung und Pflege von minde-
stens 40 Gebärenden und selbstän-
dige Ausführung von mindestens 30
Entbindungen sowie außerdem Teil-
nahme an 20 Entbindungen
1.6Überwachung und Pflege von
Schwangeren mit Regelwidrigkeiten
bei der Aufnahme oder während des
Geburtsverlaufes
1.7 Vorbereitung von und Assistenz bei
geburtshilflichen Eingriffen und Risi-
kofällen sowie aktive Teilnahme an
mindestens einer Beckenendlagen-
geburt
1.8 Durchführung der Episiotomie und
Einführung in die Versorgung der
Wunde
1.9 Überwachung und Pflege von gefähr-
deten Entbindenden (einschließlich
Nr. 1.2 und 2.1.3 in mindestens 40
Fällen)
1.10Verhalten bei kindlichem Todesfall
1.11Organisation des Hebammendien-
stes
2Auf der Wochenstation 320
2.1Wochenpflege
2.1.1Überwachung und Pflege von Wöch-
nerinnen
2.1.2Untersuchung von mindestens 100
Wöchnerinnen und normalen Neuge-
borenen
2.1.3Überwachung und Pflege von gefähr-
deten Wöchnerinnen (einschließlich
Nr. 1.2 und 1.9 in mindestens 40
Fällen)
2.1.4Beobachten und Überwachen der
Rückbildungs- und Heilungsvor-
gänge
2.1.5Hilfe bei ärztlichen Maßnahmen
2.2Rooming-in
2.2.1Anleitung und Überwachung des Stil-
lens
2.2.2Anleitung der Mutter zur eigenen
Pflege und zur Pflege und Versor-
gung des Neugeborenen
2.2.3Förderung der Eltern-Kind-Bezie-
hung
3Auf der Neugeborenen-Station 320
3.1Überwachung und Pflege von Neu-
geborenen und Säuglingen
3.1.1Körper- und Nabelpflege
3.1.2 Natürliche und künstliche Ernährung
3.1.3 Beobachten des Neugeborenen und
des Säuglings und Einleiten der er-
forderlichen Maßnahmen beim Auf-
treten von Veränderungen
3.2Früherkennung von Erkrankungen
3.2.1Durchführen von Vorsorgeuntersu-
chungen wie Guthrie-Test, Bilirubin-
kontrolle oder andere wissenschaft-
lich anerkannte Verfahren
3.2.2Hilfeleistung bei ärztlichen Maßnah-
men einschließlich Impfungen
3.2.3Umgang mit den Eltern und deren
Beratung
3.3Teilnahme an Mütterberatungs-
sprechstunden
4In der Kinderklinik 160
4.1Überwachung und Pflege von Früh-
geborenen, Spätgeborenen sowie
von untergewichtigen und kranken
Neugeborenen
4.2Pflegemaßnahmen auf der Intensiv-
station
4.3Tätigkeit auf der Aufnahmestation für
kranke Neugeborene und Säuglinge
Die praktische Ausbildung in den Bereichen 1
bis 4 hat sich, soweit dort nicht bereits erfaßt,
auch auf
a) die Pflege Kranker innerhalb der Gynäko-
logie und Geburtshilfe sowie die Pflege
kranker Neugeborener und Säuglinge und
b) die Einführung in die Pflege innerhalb der
Inneren Medizin und Chirurgie
zu erstrecken.
 
5Im Operationssaal 120
5.1Maßnahmen der Desinfektion und
Sterilisation
5.2Pflege und Reinigung von Instrumen-
ten und Narkosegeräten und deren
Wartung
5.3Vorbereiten von und Hilfeleistung bei
operativen Eingriffen




 

Zitierungen von Anlage 2 HebAPrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 HebAPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HebAPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 HebAPrV Inhalt der Ausbildung (vom 07.12.2007)
... 1 aufgeführten theoretischen und praktischen Unterricht von 1.600 Stunden und die in Anlage 2 aufgeführte praktische Ausbildung von 3.000 Stunden. Von der Zuordnung der in Anlage 1 ... 3.000 Stunden. Von der Zuordnung der in Anlage 1 vorgeschriebenen Fächer und der in Anlage 2 vorgeschriebenen Bereiche auf Ausbildungsjahre kann mit Zustimmung der zuständigen ...