Anlage 1
(siehe BGBl. I 1977 S. 1568)
interne Verweise§ 7 FlgzAbfPrV Bestehen der Prüfung ... (3) Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis gemäß Anlage 1 auszustellen. Auf Antrag des Prüfungsteilnehmers ist ein Zeugnis gemäß Anlage 2 ...
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