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Zitierungen von § 6 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Flugzeugabfertiger

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 FlgzAbfPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FlgzAbfPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 FlgzAbfPrV Fachpraktischer Teil
... und Bestimmungen. Die Prüfung nach Nummer 4 ist unbeschadet des § 6 in jedem Falle durchzuführen. (7) Die Prüfung nach Absatz 1 ist in Form von ...
§ 7 FlgzAbfPrV Bestehen der Prüfung
... erzielten Noten hervorgehen müssen. Im Falle der Freistellung gemäß § 6 sind Ort und Datum sowie Bezeichnung des Prüfungsgremiums der anderweitig abgelegten ...