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§ 51 - Investmentgesetz (InvG)

Artikel 1 G. v. 15.12.2003 BGBl. I S. 2676; aufgehoben durch Artikel 2a G. v. 04.07.2013 BGBl. I S. 1981
Geltung ab 01.01.2004; FNA: 7612-2 Investmentwesen
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§ 51 Gesamtgrenze, Derivate



(1) 1Das Sondervermögen darf nur in Derivate, die von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten, Investmentanteilen gemäß § 50, Finanzindizes im Sinne des Artikels 9 Abs. 1 der Richtlinie 2007/16/EG, Zinssätzen, Wechselkursen oder Währungen, in die das Sondervermögen nach seinen Vertragsbedingungen investieren darf, abgeleitet sind, zu Investmentzwecken investieren. 2Satz 1 gilt für Finanzinstrumente mit derivativer Komponente im Sinne des Artikels 10 Abs. 1 der Richtlinie 2007/16/EG entsprechend.

(2) Die Kapitalanlagegesellschaft muss sicherstellen, dass sich das Marktrisikopotential eines Sondervermögens durch den Einsatz von Derivaten und Finanzinstrumenten mit derivativer Komponente gemäß Absatz 1 höchstens verdoppelt.

(2a) Die Kapitalanlagegesellschaft muss für die Zwecke der Einhaltung des Absatzes 2 das Marktrisikopotenzial eines Feederfonds berechnen aus der Kombination seines Marktrisikopotenzials durch den Einsatz von Derivaten nach § 63a Satz 3 Nummer 2 mit

1.
dem tatsächlichen Marktrisikopotenzial des Masterfonds durch den Einsatz von Derivaten im Verhältnis zur Anlage des Feederfonds in dem Masterfonds oder

2.
dem höchstmöglichen Marktrisikopotenzial des Masterfonds durch den Einsatz von Derivaten gemäß seiner Vertragsbedingungen oder seiner Satzung im Verhältnis zur Anlage des Feederfonds in dem Masterfonds.

(3) 1Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung

1.
die Beschaffenheit von zulässigen Risiko-Messsystemen für Derivate einschließlich der Bemessungsmethode des Marktrisikopotentials festzulegen,

2.
vorzuschreiben, wie die Derivate auf die Grenzen gemäß den §§ 60, 61 und 90m Abs. 4 Satz 2 anzurechnen sind,

2a.
vorzuschreiben, wie Geschäfte nach den §§ 54 und 57 in die Berechnung des Marktrisikopotenzials einzubeziehen sind,

3.
nähere Bestimmungen über Derivate, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder an einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind, zu erlassen,

3a.
Bestimmungen über die Berechnung und Begrenzung des Anrechnungsbetrages für das Kontrahentenrisiko nach § 60 Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 festzulegen,

4.
Aufzeichnungs- und Unterrichtungspflichten festzulegen,

5.
weitere Voraussetzungen für den Abschluss von Geschäften, die Derivate zum Gegenstand haben, festzulegen, insbesondere für Derivate, deren Wertentwicklung zur Wertentwicklung des dazugehörigen Basiswertes entgegengesetzt verläuft.

2Die Rechtsverordnung bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. 3Das Bundesministerium der Finanzen kann die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Bundesanstalt übertragen.





 

Frühere Fassungen von § 51 InvG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.07.2011Artikel 1 OGAW-IV-Umsetzungsgesetz (OGAW-IV-UmsG)
vom 22.06.2011 BGBl. I S. 1126
aktuell vorher 26.06.2011Artikel 1 OGAW-IV-Umsetzungsgesetz (OGAW-IV-UmsG)
vom 22.06.2011 BGBl. I S. 1126
aktuell vorher 01.04.2009Artikel 3 Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz
vom 07.03.2009 BGBl. I S. 451
aktuell vorher 28.12.2007Artikel 1 Investmentänderungsgesetz
vom 21.12.2007 BGBl. I S. 3089
aktuellvor 28.12.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 51 InvG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 51 InvG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in InvG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 13a InvG Besonderheiten für die Verwaltung richtlinienkonformer Sondervermögen durch EU-Verwaltungsgesellschaften (vom 01.07.2011)
... verwaltet, sind ungeachtet der Anforderungen nach § 13 Absatz 4 die §§ 20 bis 65, 121, 127, 128 und 129 mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle des Wortes ...
§ 31 InvG Verfügungsbefugnis, Treuhänderschaft, Sicherheitsvorschriften (vom 28.12.2007)
... Devisenterminkontrakte, Swaps oder ähnliche Geschäfte nach Maßgabe des § 51 abgeschlossen oder wenn für Rechnung eines Sondervermögens nach § 112 Abs. 1 Satz 2 ... werden. Dies gilt nicht für Rahmenverträge über Geschäfte nach § 51 Abs. 3 Nr. 3, nach den §§ 54 und 57 oder mit Prime Brokern, für die vereinbart ist, ...
§ 42 InvG Verkaufsprospekt und wesentliche Anlegerinformationen (vom 01.07.2011)
... die keine richtlinienkonformen Sondervermögen im Sinne der §§ 46 bis 65 sind, ist die Verordnung (EU) Nr. 583/2010 hinsichtlich der näheren Inhalte, Form und ...
§ 43 InvG Vertragsbedingungen (vom 01.04.2012)
...  (6) Publikums-Sondervermögen nach Maßgabe der §§ 46 bis 65 dürfen nicht in Sondervermögen nach Maßgabe der §§ 66 bis 95 oder ...
§ 46 InvG Zulässige Vermögensgegenstände
... Kapitalanlagegesellschaft darf für ein Sondervermögen nur die in den §§ 47 bis 52 genannten Vermögensgegenstände erwerben. Edelmetalle und Zertifikate über ...
§ 50 InvG Investmentanteile (vom 01.07.2011)
... Sondervermögens Anteile an inländischen Sondervermögen im Sinne der §§ 46 bis 65, Anteile an Investmentaktiengesellschaften im Sinne des § 96 Abs. 3 und ... eines Anlegers in einem inländischen Sondervermögen im Sinne der §§ 46 bis 65 gleichwertig ist und insbesondere die Vorschriften für die getrennte Verwahrung der ...
§ 58 InvG Verweisung (vom 28.12.2007)
... Für die weiteren in den §§ 46 bis 65 genannten Vermögensgegenstände gelten die §§ 54 bis 57 ...
§ 59 InvG Leerverkäufe
... im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses nicht zum Sondervermögen gehören; § 51 bleibt unberührt. Die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts wird durch einen Verstoß ...
§ 63a InvG Anlagegrenzen und Anlagebeschränkungen für Feederfonds (vom 01.07.2011)
... § 49, sofern diese täglich verfügbar sind, und 2. Derivate nach § 51 Absatz 1, sofern diese ausschließlich für Absicherungszwecke verwendet werden.  ...
§ 66 InvG Immobilien-Sondervermögen
... in Immobilien anlegen (Immobilien-Sondervermögen), gelten die Vorschriften der §§ 46 bis 65 sinngemäß, soweit sich aus den §§ 67 bis 82 nichts anderes ...
§ 83 InvG Gemischte Sondervermögen (vom 08.04.2011)
... nach Maßgabe der §§ 84 bis 86 finden die Vorschriften der §§ 46 bis 65 so weit Anwendung, als sich aus den nachfolgenden Vorschriften nichts anderes ergibt. ...
§ 84 InvG Zulässige Vermögensgegenstände (vom 28.12.2007)
... nur erwerben: 1. Vermögensgegenstände nach Maßgabe der §§ 47 bis 52, 2. Anteile an a) Publikums-Sondervermögen nach Maßgabe ...
§ 87 InvG Altersvorsorge-Sondervermögen
... anlegen (Altersvorsorge-Sondervermögen), gelten die Vorschriften der §§ 46 bis 65 sinngemäß, soweit sich aus den nachfolgenden Vorschriften nichts anderes ergibt. ...
§ 90g InvG Sonstige Sondervermögen (vom 28.12.2007)
... nach Maßgabe der §§ 90h bis 90k finden die Vorschriften der §§ 46 bis 59 so weit Anwendung, als sich aus den nachfolgenden Vorschriften nichts anderes ...
§ 90h InvG Zulässige Vermögensgegenstände, Anlagegrenzen, Kreditaufnahme (vom 01.07.2011)
... nur erwerben: 1. Vermögensgegenstände nach Maßgabe der §§ 47 bis 52, wobei sie nicht den Erwerbsbeschränkungen nach § 51 Abs. 1 unterworfen ist, ... der §§ 47 bis 52, wobei sie nicht den Erwerbsbeschränkungen nach § 51 Abs. 1 unterworfen ist, 2. Anteile an Investmentvermögen nach Maßgabe der ... des Wertes des Sondervermögens nicht übersteigt. Derivate im Sinne des § 51 Abs. 1 werden auf diese Grenze nicht angerechnet. (6) Die Kapitalanlagegesellschaft ...
§ 90l InvG Mitarbeiterbeteiligungs-Sondervermögen (vom 02.04.2009)
... von Mitarbeiterbeteiligungs-Sondervermögen finden die Vorschriften der §§ 46 bis 59 so weit Anwendung, als sich aus den nachfolgenden Vorschriften nichts anderes ...
§ 90m InvG Zulässige Vermögensgegenstände, Anlagegrenzen (vom 01.07.2011)
... im Sinne der Nummer 1, 3. Vermögensgegenstände im Sinne der §§ 47 bis 52 Nr. 1. Unternehmen, die dem gleichen Konzern im Sinne des § 290 des ...
§ 91 InvG Spezial-Sondervermögen (vom 01.07.2011)
... gelten die Vorschriften der §§ 1 bis 29, 30 bis 40, 40b, 40c, 40g und 40h, 41 bis 45, 46 bis 86, 90a bis 90k und 112 bis 120, soweit sich aus Absatz 3 und 4 und den §§ 92 bis 95 ... (3) Die Kapitalanlagegesellschaft kann bei Spezial-Sondervermögen von den §§ 46 bis 86 und 90a bis 90k abweichen, wenn 1. die Anleger zustimmen, 2. für ... jedoch auch vor Beginn der Betreiberphase erworben werden, 3. § 51 Absatz 2, die §§ 59, 69 und § 82 Absatz 3 mit der Maßgabe, dass die Belastung ...
§ 96 InvG Rechtsform, Begriff (vom 01.07.2011)
... festlegen, dass die Anlage ihrer Mittel ausschließlich nach den §§ 46 bis 65 erfolgen darf. (4) Die Investmentaktiengesellschaft kann eine ...
§ 99 InvG Anwendbare Vorschriften (vom 01.07.2011)
... nach Abs. 5 Nr. 1, die §§ 34, 36 und 37 Abs. 2 und 3, die §§ 41 bis 43, 44 bis 65, 83 bis 86, 90g bis 90k, 91 bis 95, 112 bis 120a, 121 und 123 Satz 1 Halbsatz 1, § 124 ...
§ 114 InvG Verwaltung von Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken (vom 01.04.2009)
... §§ 112 und 113 gelten die Vorschriften dieses Gesetzes mit Ausnahme der §§ 46 bis 52 und 54 bis 90r sinngemäß, soweit sich aus den Vorschriften dieses Kapitels ...
§ 124 InvG Werbung (vom 01.04.2012)
... nachgebildet wird oder hauptsächlich in Derivate nach Maßgabe des § 51 angelegt wird, muss auf die Anlagestrategie hinweisen. Weist ein Investmentvermögen ...
§ 136 InvG Zulässigkeit des öffentlichen Vertriebs (vom 01.07.2011)
... im Rahmen der Abwicklung von Geschäften mit Finanzinstrumenten im Sinne des § 51 Abs. 2 und 3, f) Kredite zu Lasten des Investmentvermögens nur entsprechend der ...
§ 143 InvG Bußgeldvorschriften (vom 01.07.2011)
... einen dort genannten Vermögensgegenstand oder Betrag hält, 8. entgegen § 51 Abs. 1 Satz 1 in Derivate investiert, 9. entgegen § 51 Abs. 2, auch in Verbindung ... 8. entgegen § 51 Abs. 1 Satz 1 in Derivate investiert, 9. entgegen § 51 Abs. 2, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, nicht ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Sonstige
Erste Verordnung zur Änderung der Derivateverordnung
V. v. 28.06.2011 BGBl. I S. 1278
Siebente Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
V. v. 21.04.2008 BGBl. I S. 748
Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
V. v. 26.06.2011 BGBl. I S. 1197
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
V. v. 13.12.2002 BGBl. 2003 I S. 3; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 24.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 21
§ 1 BaFinBefugV (vom 15.12.2023)
... 5 Satz 1 und 2, des § 41 Absatz 3 Satz 1 und 2, des § 44 Absatz 7 Satz 1 und 2, des § 51 Absatz 3 Satz 1 und 2 , des § 119 Satz 1 und 2 sowie des § 128 Absatz 6 Satz 1 des Investmentgesetzes, ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Anlageverordnung
V. v. 29.06.2010 BGBl. I S. 841
Artikel 1 3. AnlVÄndV
... und in Anteilen von Investmentgesellschaften, die durch den Einsatz von Derivaten nach § 51 Absatz 2 des Investmentgesetzes oder den entsprechenden Vorschriften eines anderen Staates des EWR ...

Erste Verordnung zur Änderung der Derivateverordnung
V. v. 28.06.2011 BGBl. I S. 1278
Artikel 1 1. DerivateVÄndV Änderung der Derivateverordnung
... ist anzuwenden auf den Einsatz von Derivaten in Sondervermögen gemäß § 51 des Investmentgesetzes, das Risikomanagement und die Berechnung des Marktrisikopotenzials dieser ... und Abgrenzung (1) Die Kapitalanlagegesellschaft hat die Auslastung der nach § 51 Absatz 2 des Investmentgesetzes festgesetzten Marktrisikogrenze für den Einsatz von Derivaten ...

Investmentänderungsgesetz
G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3089
Artikel 1 InvÄndG Änderung des Investmentgesetzes
... die Wörter „mit veränderlichem Kapital" gestrichen. 48. § 51 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... nur erwerben: 1. Vermögensgegenstände nach Maßgabe der §§ 47 bis 52, 2. Anteile an a) Publikums-Sondervermögen nach Maßgabe ... nach Maßgabe der §§ 90h bis 90k finden die Vorschriften der §§ 46 bis 59 so weit Anwendung, als sich aus den nachfolgenden Vorschriften nichts anderes ergibt. ... nur erwerben: 1. Vermögensgegenstände nach Maßgabe der §§ 47 bis 52, wobei sie nicht den Erwerbsbeschränkungen nach § 51 Abs. 1 unterworfen ist, ... der §§ 47 bis 52, wobei sie nicht den Erwerbsbeschränkungen nach § 51 Abs. 1 unterworfen ist, 2. Anteile an Investmentvermögen nach Maßgabe des ... 30 Prozent des Wertes des Sondervermögens nicht übersteigt. Derivate im Sinne des § 51 Abs. 1 werden auf diese Grenze nicht angerechnet. (6) Die Kapitalanlagegesellschaft ... Die Kapitalanlagegesellschaft kann bei Spezial-Sondervermögen von den §§ 46 bis 86 und 90a bis 90k abweichen, wenn 1. die Anleger zustimmen, 2. ... jedoch auch vor Beginn der Betreiberphase erworben werden, und 3. § 51 Abs. 2, die §§ 59, 69 und 82 Abs. 3 sowie die Anlagegrenze nach § 90h Abs. 4 Satz 1 ... festlegen, dass die Anlage ihrer Mittel ausschließlich nach den §§ 46 bis 65 erfolgen darf. (4) Die Investmentaktiengesellschaft kann eine ... nach Abs. 5 Nr. 1, die §§ 34, 36 und 37 Abs. 2 und 3, die §§ 41 bis 43, 44 bis 65, 83 bis 86, 90g bis 90k, 91 bis 95, 112 bis 120a, 121 und 123 Satz 1 Halbsatz 1, § 124 ... Einrichtungen" ersetzt. 97. In § 114 werden die Angabe „§§ 46 bis 90" durch die Angabe „§§ 46 bis 52 und 54 bis 90k" und das Wort ... 114 werden die Angabe „§§ 46 bis 90" durch die Angabe „§§ 46 bis 52 und 54 bis 90k" und das Wort „Abschnitts" durch das Wort ... dort genannten Vermögensgegenstand oder Betrag hält, 8. entgegen § 51 Abs. 1 Satz 1 in Derivate investiert, 9. entgegen § 51 Abs. 2, auch in Verbindung ... 8. entgegen § 51 Abs. 1 Satz 1 in Derivate investiert, 9. entgegen § 51 Abs. 2, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, nicht ... Auf die in Satz 1 genannten Sondervermögen sind ab dem 1. Juli 2008 die §§ 46 bis 65 in der ab dem 28. Dezember 2007 geltenden Fassung anzuwenden. Werden die ... ändern, um für Rechnung des Sondervermögens die nach den §§ 46 bis 65 zugelassenen Rechtsgeschäfte abschließen zu können. (2) Die ...

Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz
G. v. 07.03.2009 BGBl. I S. 451
Artikel 3 MiKapBG Änderung des Investmentgesetzes
... „der §§ 66 bis 82, 90a bis 90r, 112 und 113" ersetzt. 4. In § 51 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 wird die Angabe „den §§ 60 und 61" durch die Angabe ... von Mitarbeiterbeteiligungs-Sondervermögen finden die Vorschriften der §§ 46 bis 59 so weit Anwendung, als sich aus den nachfolgenden Vorschriften nichts anderes ergibt. ... im Sinne der Nummer 1, 3. Vermögensgegenstände im Sinne der §§ 47 bis 52 Nr. 1. Unternehmen, die dem gleichen Konzern im Sinne des § 18 des ... 9, 10 und 11" ersetzt. 7. In § 114 wird die Angabe „der §§ 46 bis 52 und 54 bis 90k" durch die Angabe „der §§ 46 bis 52 und 54 bis ... „der §§ 46 bis 52 und 54 bis 90k" durch die Angabe „der §§ 46 bis 52 und 54 bis 90r" ...

OGAW-IV-Umsetzungsgesetz (OGAW-IV-UmsG)
G. v. 22.06.2011 BGBl. I S. 1126
Artikel 1 OGAW-IV-UmsG Änderung des Investmentgesetzes
... verwaltet, sind ungeachtet der Anforderungen nach § 13 Absatz 4 die §§ 20 bis 65, 121, 127, 128 und 129 mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle des Wortes ... die keine richtlinienkonformen Sondervermögen im Sinne der §§ 46 bis 65 sind, ist die Verordnung (EU) Nr. 583/2010 hinsichtlich der näheren Inhalte, Form und ... Rechnung eines Masterfonds keine Anteile an einem Feederfonds halten." 44. § 51 wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 2a ... § 49, sofern diese täglich verfügbar sind, und 2. Derivate nach § 51 Absatz 1, sofern diese ausschließlich für Absicherungszwecke verwendet werden.  ... gestrichen. bb) Nummer 3 wird wie folgt gefasst: „3. § 51 Absatz 2, die §§ 59, 69 und § 82 Absatz 3 mit der Maßgabe, dass die Belastung ...

Siebente Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
V. v. 21.04.2008 BGBl. I S. 748
Artikel 1 7. BaFinBefugVÄndV
... 5 Satz 1 und 2, des § 41 Abs. 3 Satz 1 und 2, des § 44 Abs. 7 Satz 1 und 2, des § 51 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des § 119 Satz 1 und 2 des Investmentgesetzes,".  ...

Verordnung zur Änderung der Anlageverordnung und der Pensionsfonds-Kapitalanlagenverordnung
V. v. 03.03.2015 BGBl. I S. 188
Artikel 1 AnlVuPFKapAVÄndV Änderung der Anlageverordnung
... und in Anteilen von Investmentgesellschaften, die durch den Einsatz von Derivaten nach § 51 Absatz 2 des Investmentgesetzes " durch die Wörter „Anteilen und Aktien an Investmentvermögen nach § 2 ...

Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
V. v. 26.06.2011 BGBl. I S. 1197
Artikel 1 14. BaFinBefugVÄndV
... Satz 1 und 2, des § 41 Absatz 3 Satz 1 und 2, des § 44 Absatz 7 Satz 1 und 2, des § 51 Absatz 3 Satz 1 und 2, des § 119 Satz 1 und 2 sowie des § 128 Absatz 6 Satz 1 des ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Anlageverordnung
V. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3278
Artikel 1 2. AnlVÄndV
... direkte und indirekte Anlagen in Sondervermögen, soweit sie in Rohstoff-Indizes nach § 51 Abs. 1 des Investmentgesetzes oder vergleichbaren Vorschriften eines anderen Staates des EWR ... Anlagen nach § 2 Abs. 1, deren Ertrag oder Rückzahlung an Rohstoff-Indizes nach § 51 Abs. 1 des Investmentgesetzes oder vergleichbaren Vorschriften eines anderen Staates des EWR ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Derivateverordnung (DerivateV)
V. v. 06.02.2004 BGBl. I S. 153; aufgehoben durch § 41 V. v. 16.07.2013 BGBl. I S. 2463
Eingangsformel DerivateV
... Grund des § 51 Abs. 3 Satz 1 und des § 44 Abs. 7 Satz 1 des Investmentgesetzes vom 15. Dezember 2003 (BGBl. ...
§ 1 DerivateV Anwendungsbereich (vom 01.07.2011)
... ist anzuwenden auf den Einsatz von Derivaten in Sondervermögen gemäß § 51 des Investmentgesetzes, das Risikomanagement und die Berechnung des Marktrisikopotenzials dieser ...
§ 6 DerivateV Grundlagen und Abgrenzung (vom 01.07.2011)
... Die Kapitalanlagegesellschaft hat die Auslastung der nach § 51 Absatz 2 des Investmentgesetzes festgesetzten Marktrisikogrenze für den Einsatz von Derivaten ...
§ 7 DerivateV Aufzeichnungs- und Anzeigepflichten (vom 01.07.2011)
... hat das in den einzelnen Sondervermögen zur Ermittlung der Grenzauslastung nach § 51 Abs. 2 des Investmentgesetzes verwendete Verfahren im Prüfungsbericht gemäß § ...

Investment-Verhaltens- und Organisationsverordnung (InvVerOV)
V. v. 28.06.2011 BGBl. I S. 1288; aufgehoben durch § 8 V. v. 16.07.2013 BGBl. I S. 2460
§ 10 InvVerOV Risikocontrolling-Funktion
... Risikolimite, worunter auch die gesetzlichen Grenzen für das Marktrisikopotential nach § 51 Absatz 2 des Investmentgesetzes in Verbindung mit § 6 der Derivateverordnung und das ...
§ 29 InvVerOV Messung und Management von Risiken
... und 2. die Einhaltung der Obergrenzen für das Marktrisikopotential nach § 51 Absatz 2 des Investmentgesetzes in Verbindung mit § 6 der Derivateverordnung und für das ...