Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- Berufsbildung,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz,
- 4.
- Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
- 5.
- typographisch gestalten,
- 6.
- Manuskripte, Bildvorlagen und Daten für die technische Umsetzung vorbereiten,
- 7.
- mengen- und gestaltungsorientierte Satzarbeiten herstellen,
- 8.
- Reproduktionsarbeiten ausführen,
- 9.
- Montagearbeiten ausführen.