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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 16.05.2008 aufgehoben

§ 1 - Verordnung zur Erhebung einer Nachsteuer auf vorportionierten Feinschnitt (FeinschnStV k.a.Abk.)

V. v. 16.11.2005 BGBl. I S. 3165; aufgehoben durch Artikel 18 G. v. 08.05.2008 BGBl. I S. 810
Geltung ab 01.09.2005; FNA: 612-1-7-2 Verbrauchsteuern und Monopole
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§ 1 Begriffsbestimmung



Als vorportionierter Feinschnitt im Sinne dieser Verordnung gelten Tabakstränge, die dazu bestimmt sind, in eine Zigarettenpapierhülse geschoben zu werden und die keine Zigarren oder Zigarillos im Sinne von § 2 Abs. 1 des Tabaksteuergesetzes oder Zigaretten im Sinne von § 2 Abs. 2 des Tabaksteuergesetzes sind.

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