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Zitierungen von § 14 Kostenordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14 KostO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KostO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8 KostO Vorschüsse (vom 01.09.2009)
... nach Absatz 2 findet stets, auch wegen der Höhe des Vorschusses, die Beschwerde statt. § 14 Abs. 4 bis 7 ist entsprechend anzuwenden; jedoch findet die Beschwerde in Grundbuchsachen nach den ...
§ 10 KostO Zurückbehaltungsrecht
... die Zurückbehaltung eine unbillige Härte wäre. (3) § 14 Abs. 2 bis 10 gilt ...
§ 31 KostO Festsetzung des Geschäftswerts (vom 01.07.2008)
... gilt der Beschluss mit dem dritten Tage nach der Aufgabe zur Post als bekannt gemacht. § 14 Abs. 4, 5, 6 Satz 1, 2 und 4 sowie Abs. 7 ist entsprechend anzuwenden. Die weitere Beschwerde ist ... von zwei Wochen eingelegt wird. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. § 14 Abs. 4 Satz 1 bis 3, Abs. 6 Satz 1, 2 und 4 sowie Abs. 7 ist entsprechend anzuwenden.  ...
§ 139 KostO Rechnungsgebühren (vom 01.09.2009)
... Bedeutung der zur Entscheidung stehenden Frage in dem Beschluss zugelassen hat. § 14 Abs. 4 bis 9 gilt entsprechend. Beschwerdeberechtigt sind die Staatskasse und derjenige, der ...
§ 142 KostO Entscheidung durch das Amtsgericht in Baden-Württemberg
... des Notars der Staatskasse zufließen, entscheidet in den Fällen des § 14 Abs. 2 und des § 31 (Erinnerung gegen den Kostenansatz, Festsetzung des Geschäftswerts) ...
§ 143 KostO Nichtanwendung des Ersten Teils (vom 01.01.2008)
... Kostenbefreiungen, Gebührenfreiheit für einzelne Gesamtschuldner), § 14 (Kostenansatz, Erinnerung, Beschwerde), § 15 (Nachforderung), § 16 ...
§ 157a KostO Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (vom 01.07.2008)
... Die Rüge ist bei dem Gericht zu erheben, dessen Entscheidung angegriffen wird; § 14 Abs. 6 Satz 1 und 2 gilt entsprechend. Die Rüge muss die angegriffene Entscheidung bezeichnen ...
§ 159 KostO Andere Behörden und Dienststellen (vom 01.09.2009)
... die Vorschriften des Ersten Teils dieses Gesetzes Anwendung; in den Fällen des § 14 Abs. 2 und des § 31 (Erinnerung gegen den Kostenansatz, Festsetzung des Geschäftswerts) ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

FGG-Reformgesetz (FGG-RG)
G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 21 FGG-RG Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz (vom 05.08.2009)
...  3. In § 30a Abs. 3 Satz 1 werden die Wörter „§§ 14 , 156 der Kostenordnung, der Beschwerde nach § 66 des Gerichtskostengesetzes" durch die ... der Beschwerde nach § 66 des Gerichtskostengesetzes" durch die Wörter „§ 14 der Kostenordnung, der Beschwerde nach § 156 der Kostenordnung, nach § 66 des ...
Artikel 47 FGG-RG Änderung kostenrechtlicher Vorschriften (vom 05.08.2009)
... durch das Wort „Verfahrenskostenhilfe" ersetzt. 5. In § 14 Abs. 4 Satz 2 werden das Semikolon und die Wörter „in den Fällen, in denen das ...

2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG)
G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586
Artikel 13 2. KostRMoG Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz
... ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „§ 14 Abs. 3 bis 9 und § 157a der Kostenordnung" durch die Wörter „§ 81 Absatz ... ersetzt. c) In Absatz 3 Satz 1 werden jeweils die Wörter „§ 14 der Kostenordnung" durch die Wörter „§ 81 des Gerichts- und ...

Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866; zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 13 G. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2713
Artikel 14 1. BMJBBG Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz
... zuständige Kasse ihren Sitz hat. In dem Verfahren ist die Staatskasse zu hören. § 14 Abs. 3 bis 9 und § 157a der Kostenordnung gelten entsprechend. (3) Durch die ... über das Rechtsmittel der weiteren Beschwerde nach Absatz 1 und 2 sowie nach §§ 14 , 156 der Kostenordnung, der Beschwerde nach § 66 des Gerichtskostengesetzes, nach § 14 ... 14, 156 der Kostenordnung, der Beschwerde nach § 66 des Gerichtskostengesetzes, nach § 14 der Kostenordnung und nach § 4 des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes ...

Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess und zur Änderung anderer Vorschriften
G. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2418; zuletzt geändert durch Artikel 41 G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586
Artikel 2 RechtsBehEG Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz
... 4. § 30a Absatz 2 Satz 3 wird wie folgt gefasst: „Die §§ 1b, 14 Absatz 3 bis 9 und § 157a der Kostenordnung gelten ...

Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 7 RAuNOBRÄndG Änderung kostenrechtlicher Vorschriften
... (BGBl. I S. 700), wird wie folgt geändert: 1. § 14 Abs. 6 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Anträge und Erklärungen ...

Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts
G. v. 12.12.2007 BGBl. I S. 2840; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 12.06.2008 BGBl. I S. 1000
Artikel 18 RBerNG Änderung kostenrechtlicher Vorschriften
... vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122), wird wie folgt geändert: 1. Nach § 14 Abs. 6 Satz 1 wird folgender Satz eingefügt: „Für die ... 31 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 3 Satz 5 wird die Angabe „§ 14 Abs. 4, 5, 6 Satz 1 und 3 und Abs. 7" durch die Angabe „§ 14 Abs. 4, 5, 6 Satz 1, 2 ... Angabe „§ 14 Abs. 4, 5, 6 Satz 1 und 3 und Abs. 7" durch die Angabe „§ 14 Abs. 4, 5, 6 Satz 1, 2 und 4 sowie Abs. 7" ersetzt. b) In Absatz 4 Satz 6 wird ... 2 und 4 sowie Abs. 7" ersetzt. b) In Absatz 4 Satz 6 wird die Angabe „§ 14 Abs. 4 Satz 1 bis 3, Abs. 6 Satz 1 und 3 und Abs. 7" durch die Angabe „§ 14 Abs. 4 ... 14 Abs. 4 Satz 1 bis 3, Abs. 6 Satz 1 und 3 und Abs. 7" durch die Angabe „§ 14 Abs. 4 Satz 1 bis 3, Abs. 6 Satz 1, 2 und 4 sowie Abs. 7" ersetzt. 3. In § ... Abs. 7" ersetzt. 3. In § 157a Abs. 2 Satz 4 wird die Angabe „§ 14 Abs. 6 Satz 1" durch die Angabe „§ 14 Abs. 6 Satz 1 und 2" ersetzt.  ... Abs. 2 Satz 4 wird die Angabe „§ 14 Abs. 6 Satz 1" durch die Angabe „§ 14 Abs. 6 Satz 1 und 2" ersetzt. (3) Die Anlage (Gebührenverzeichnis) zur ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Justizverwaltungskostenordnung (JVKostO)
G. v. 14.02.1940 RGBl. I S. 357; aufgehoben durch Artikel 45 G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586
§ 13 JVKostO
... das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Behörde ihren Sitz hat. Die §§ 1a und 14 Abs. 3 bis 10 der Kostenordnung gelten entsprechend. (2) Auf gerichtliche ...