§ 33 (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 33 AsylG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 87 AsylG Übergangsvorschriften (vom 27.02.2024) ... 5. Ist in einem gerichtlichen Verfahren vor Inkrafttreten dieses Gesetzes eine Aufforderung nach § 33 des Asylverfahrensgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. April 1991 (BGBl. I S. 869), geändert durch Artikel ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGEAS-Anpassungsgesetz
G. v. 23.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 111
Artikel 1 GEASG Änderung des Asylgesetzes ... oder stillschweigender Antragsrücknahme". n) Die Angabe zu § 33 wird durch die folgende Angabe ersetzt: „§ 33 (weggefallen)". ... n) Die Angabe zu § 33 wird durch die folgende Angabe ersetzt: „ § 33 (weggefallen) ". o) Die Angabe zu den §§ 35 bis 38 wird durch die folgende Angabe ... Absatz 3 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 2 wird die Angabe „so findet § 33 Absatz 1, 5 und 6 entsprechend Anwendung" durch die Angabe „gilt § 32" ersetzt. ... aus Artikel 41 Absatz 2 bis 5 der Verordnung (EU) 2024/1348 entsprechend." 41. § 33 wird gestrichen. 42. § 34 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: ... ersetzt. 91. In § 87a Absatz 2 Nummer 2 wird die Angabe „ § 33 Abs. 2" durch die Angabe „§ 32" ersetzt. 92. Nach § 87d wird ...
Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren
G. v. 21.12.2022 BGBl. I S. 2817; berichtigt durch B. v. 07.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 63
Artikel 1 AsylVfBG Änderung des Asylgesetzes ... nicht vorliegen." 11. § 32 Satz 2 wird aufgehoben. 12. § 33 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ... 60 Absatz 9" ersetzt. b) In Absatz 2 Nummer 1 werden die Wörter „ § 33 Absatz 5 Satz 1" durch die Angabe „§ 33 Absatz 1" ersetzt. 16. Abschnitt 8 ... 2 Nummer 1 werden die Wörter „§ 33 Absatz 5 Satz 1" durch die Angabe „ § 33 Absatz 1" ersetzt. 16. Abschnitt 8 wird wie folgt gefasst: ...
Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren
G. v. 11.03.2016 BGBl. I S. 390
Artikel 1 AsylVfBeschlG II Änderung des Asylgesetzes ... „Kommt der Ausländer der Verpflichtung nach Satz 1 nicht nach, so findet § 33 Absatz 1, 5 und 6 entsprechend Anwendung. Dies gilt nicht, wenn der Ausländer ... zu folgen. Kommt der Ausländer der Verpflichtung nach Satz 1 nicht nach, so findet § 33 Absatz 1, 5 und 6 entsprechend Anwendung. Dies gilt nicht, wenn der Ausländer ... „Kommt der Ausländer der Verpflichtung nach Absatz 1 nicht nach, so findet § 33 Absatz 1, 5 und 6 entsprechend Anwendung. Dies gilt nicht, wenn der Ausländer ... 4. Die §§ 48 bis 50 bleiben unberührt." 7. § 33 wird wie folgt gefasst: „§ 33 Nichtbetreiben des Verfahrens (1) ... unberührt." 7. § 33 wird wie folgt gefasst: „§ 33 Nichtbetreiben des Verfahrens (1) Der Asylantrag gilt als zurückgenommen, wenn ... Die Aufenthaltsgestattung tritt wieder in Kraft, wenn 1. ein nach § 33 Absatz 5 Satz 1 eingestelltes Verfahren wieder aufgenommen wird oder 2. der ...
Rückführungsverbesserungsgesetz
G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
Artikel 2 RüfüVG Änderung des Asylgesetzes ... für die Einstellung des Asylverfahrens oder die Ablehnung eines Asylantrags nach § 33 Absatz 1 und 3 oder für einen Widerruf oder eine Rücknahme der Asylberechtigung, des internationalen ...
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