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§ 6 - Bodenabfertigungsdienst-Verordnung (BADV)

Artikel 1 V. v. 10.12.1997 BGBl. I S. 2885; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 06.12.2018 BGBl. I S. 2442
Geltung ab 17.12.1997; FNA: 96-1-38 Luftverkehr
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§ 6 Zentrale Infrastruktureinrichtungen



(1) 1In der Flugplatzbenutzungsordnung werden die Zentralen Infrastruktureinrichtungen zur Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten, die aufgrund ihrer Komplexität oder aus Kosten- oder Umweltschutzgründen nicht geteilt oder in mehrfacher Ausführung geschaffen werden können, festgelegt. 2Dem Nutzerausschuß ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. 3Die Zentralen Infrastruktureinrichtungen werden vom Flugplatzunternehmer oder einem von ihm damit Beauftragten verwaltet und betrieben.

(2) In der Flugplatzbenutzungsordnung kann geregelt werden, daß die Dienstleister und Selbstabfertiger die Zentralen Infrastruktureinrichtungen zu nutzen haben.

(3) 1Die Nutzung der Zentralen Infrastruktureinrichtungen kann mit der Entrichtung eines Entgelts verbunden werden. 2Die Höhe dieses Entgelts ist nach sachgerechten, objektiven, transparenten und nichtdiskriminierenden Kriterien festzulegen.

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Zitierungen von § 6 BADV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 BADV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BADV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 BADV Anwendungsbereich
... Fluggästen vorbehaltenen Bodenabfertigungsdienste. 5. Die Regelung des § 6 Abs. 1 Satz 2 gilt ab dem 1. Januar 1998. (2) Bei einem Flughafensystem ist ...
 
Zitat in folgenden Normen

Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
neugefasst durch B. v. 10.05.2007 BGBl. I S. 698; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 409
§ 19b LuftVG (vom 29.12.2023)
... 7.12.2006, S. 3), 2. Entgelte zur Abgeltung für Bodenabfertigungsdienste nach den §§ 6 und 9 sowie nach Anlage 1 der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung vom 10. Dezember 1997 (BGBl. I S. ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes
G. v. 08.05.2012 BGBl. I S. 1032
Artikel 1 14. LuftVGÄndG Änderung des Luftverkehrsgesetzes
... 3), 2. Entgelte zur Abgeltung für Bodenabfertigungsdienste nach den §§ 6 und 9 sowie nach Anlage 1 der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung vom 10. Dezember 1997 (BGBl. I S. ...