Änderung § 29 LAP-gntDAIVV vom 30.08.2008

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 1 2. LAP-gntDAIVVÄndV am 30. August 2008 und Änderungshistorie der LAP-gntDAIVV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 29 LAP-gntDAIVV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 30.08.2008 geltenden Fassung
§ 29 LAP-gntDAIVV n.F. (neue Fassung)
in der am 30.08.2008 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 19.08.2008 BGBl. I S. 1737

(Textabschnitt unverändert)

§ 29 Prüfungsamt


(Text alte Fassung) nächste Änderung

(1) Dem beim Bundesverwaltungsamt eingerichteten Prüfungsamt obliegt die Durchführung der Laufbahnprüfung.

(Text neue Fassung)

(1) Dem bei der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung eingerichteten Prüfungsamt obliegen die Durchführung der Zwischenprüfung, der Modulprüfungen des Hauptstudiums und der Laufbahnprüfung.

(2) Das Prüfungsamt

1. bestellt die Mitglieder der Prüfungskommission und bestimmt, wer dort den Vorsitz führt,

2. bestimmt die Prüfungsorte und Prüfungszeitpunkte,

3. bestimmt das Thema der Diplomarbeit und gibt es aus,

4. bestimmt die Zweitkorrektorin oder den Zweitkorrektor der Diplomarbeit,

vorherige Änderung

5. bestimmt die Aufgaben der schriftlichen Prüfung,



5. bestimmt die Aufgaben der vierstündige Klausuren in den Studienabschnitten II, IV und VI,

6. trägt Sorge für die Entwicklung und gleichmäßige Anwendung der Bewertungsmaßstäbe,

7. entscheidet über Erleichterungen nach Maßgabe des § 12,

8. trifft die Entscheidungen nach § 38 Abs. 2 und 3,

9. teilt den Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmern den Zeitpunkt der Ausgabe der Diplomarbeit sowie Orte und Zeitpunkte der schriftlichen und mündlichen Prüfung mit,

10. stellt die Zulassung zur mündlichen Prüfung fest,

11. entscheidet über einen Rücktritt von der Prüfung,

12. trifft Entscheidungen auf Grund von Prüfungssäumnissen,

13. erteilt die Zeugnisse und vollzieht die sonstigen Entscheidungen der Prüfungskommission und

14. bewahrt die Prüfungsakten auf und entscheidet über Anträge auf Einsichtnahme.






Vorschriftensuche

Anzeige
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed