Eingangsformel - Dritte Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (3. StVRAusnV k.a.Abk.)

V. v. 05.06.1990 BGBl. I S. 999; zuletzt geändert durch V. v. 22.12.1992 BGBl. I S. 2480
Geltung ab 14.06.1990; FNA: 9232-1-1-9 Zulassung zum Straßenverkehr

Eingangsformel



Auf Grund des § 6 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b in Verbindung mit Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 9231-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, Nummer 3 zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. April 1980 (BGBl. I S. 413) Absatz 3 eingefügt durch § 70 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes vom 15. März 1974 (BGBl. I S. 721) und geändert gemäß Artikel 22 Nr. 3 der Verordnung vom 26. November 1986 (BGBl. I S. 2089), verordnet der Bundesminister für Verkehr nach Anhörung der zuständigen obersten Landesbehörden:



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