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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2007 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
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Anlage 1 - Verordnung über die berufliche Fortbildung zum Geprüften Pharmareferenten (PharmRefV k.a.Abk.)
V. v. 02.05.1978 BGBl. I S. 600; aufgehoben durch § 9 V. v. 26.06.2007 BGBl. I S. 1192
Geltung ab 13.05.1978; FNA: 806-21-7-8 Berufliche Bildung
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Geltung ab 13.05.1978; FNA: 806-21-7-8 Berufliche Bildung
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Anlage 1
Anlage 1 wird in 1 Vorschrift zitiert
(siehe BGBl. I 1978 S. 604)
Zitierungen von Anlage 1 Verordnung über die berufliche Fortbildung zum Geprüften Pharmareferenten
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 PharmRefV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PharmRefV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 11 PharmRefV Bestehen der Prüfung
... (3) Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis gemäß Anlage 1 auszustellen. Auf Antrag des Prüfungsteilnehmers ist ein Zeugnis gemäß Anlage 2 ...
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