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Vierter Teil - Verordnung über die berufliche Fortbildung zum Geprüften Pharmareferenten (PharmRefV k.a.Abk.)

V. v. 02.05.1978 BGBl. I S. 600; aufgehoben durch § 9 V. v. 26.06.2007 BGBl. I S. 1192
Geltung ab 13.05.1978; FNA: 806-21-7-8 Berufliche Bildung
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Vierter Teil Schlußvorschriften

§ 13 Berlin-Klausel



Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 112 des Berufsbildungsgesetzes auch im Land Berlin.


§ 14 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.


Anlage 1


Anlage 1 wird in 1 Vorschrift zitiert

(siehe BGBl. I 1978 S. 604)


Anlage 2


Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

(siehe BGBl. I 1978 S. 605)