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§ 2 - Gesetz über das Verfahren bei Volksentscheid, Volksbegehren und Volksbefragung nach Artikel 29 Abs. 6 des Grundgesetzes (G Artikel 29 Abs. 6)

G. v. 30.07.1979 BGBl. I S. 1317 ; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Geltung ab 01.09.1979; FNA: 101-10 Hoheitsgebiet
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§ 2 Abstimmungsgebiet



Das Abstimmungsgebiet besteht aus den Ländern, aus deren Gebieten oder Gebietsteilen ein neues oder neu umgrenztes Land gebildet werden soll (betroffene Länder). Das Abstimmungsgebiet wird so untergliedert, daß

1.
jeder Gebietsteil, der eine neue Landeszugehörigkeit erhalten soll,

2.
der übrige Teil jedes betroffenen Landes

jeweils einen eigenen Abstimmungsbereich bilden.



 

Zitierungen von § 2 G Artikel 29 Abs. 6

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 G Artikel 29 Abs. 6 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in G Artikel 29 Abs. 6 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 G Artikel 29 Abs. 6 Ausübung des Stimmrechts
...  durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk desjenigen Abstimmungsbereichs (§ 2 Satz 2), in dem der Stimmschein ausgestellt ist, 2. durch Briefabstimmung ...
§ 14 G Artikel 29 Abs. 6 Feststellung des Abstimmungsergebnisses und des Ergebnisses des Volksentscheides (vom 27.06.2020)
... stellt das Abstimmungsergebnis zusammen. Dabei sind die Zahlen der in jedem Abstimmungsbereich ( § 2 Satz 2 ) und der in jedem der betroffenen Länder Abstimmungsberechtigten gesondert auszuweisen. ... durch Artikel 3 des Gesetzes vom 24. Juni 1975 (BGBl. I S. 1593) entsprechend; abweichend von § 2 Abs. 2 kann den Einspruch jeder Stimmberechtigte, jede Gruppe von Stimmberechtigten sowie in amtlicher ...
§ 36 G Artikel 29 Abs. 6 Feststellung und Prüfung des Eintragungsergebnisses (vom 27.06.2020)
... sind die Vorschriften des Wahlprüfungsgesetzes entsprechend anzuwenden; abweichend von § 2 Abs. 2 kann den Einspruch jeder Eintragungsberechtigte, eine Gruppe von Eintragungsberechtigten sowie in ...
§ 39 G Artikel 29 Abs. 6 Geltung von Vorschriften des Ersten Abschnitts
... Volksbefragungen gelten die Vorschriften der §§ 2 bis 17 entsprechend. Ungültig nach § 12 Abs. 1 Nr. 5 ist eine Stimme auch dann, wenn ...
 
Zitat in folgenden Normen

Neugliederungsdurchführungsverordnung (NeuGlV)
V. v. 12.11.1984 BGBl. I S. 1342; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
§ 93 NeuGlV Abstimmungsbereiche, Geltung der Vorschriften des Ersten Abschnitts
... Inhalt des einen Änderungsvorschlages zu einem anderen Abstimmungsbereich im Sinne des § 2 des Gesetzes gehören als nach dem Inhalt des anderen Änderungsvorschlages, einen eigenen ... wird dieser Abstimmungsbereich demjenigen Abstimmungsbereich zugerechnet, zu dem er nach § 2 des Gesetzes und dem Inhalt des jeweiligen Änderungsvorschlages gehört. (2) ...