Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 22.12.2010 aufgehoben

§ 2 - Milchfett-Verbrauch-Verbilligungsverordnung (MilchFettVerbrV k.a.Abk.)

§ 2 Zuständigkeit


§ 2 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

Zuständig für die Durchführung dieser Verordnung und der in § 1 genannten Rechtsakte ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (Bundesanstalt), soweit nicht nach Abschnitt 4 die Bundesfinanzverwaltung zuständig ist.


Text in der Fassung des Artikels 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Milchfett-Verbrauch-Verbilligungsverordnung V. v. 8. November 2006 BGBl. I S. 2593 m.W.v. 1. Januar 2007

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Frühere Fassungen von § 2 Milchfett-Verbrauch-Verbilligungsverordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2007Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Milchfett-Verbrauch-Verbilligungsverordnung
vom 08.11.2006 BGBl. I S. 2593

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 2 Milchfett-Verbrauch-Verbilligungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 MilchFettVerbrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MilchFettVerbrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Milchfett-Verbrauch-Verbilligungsverordnung
V. v. 08.11.2006 BGBl. I S. 2593
Artikel 1 3. MilchFettVerbrVÄndV
... vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3022), wird wie folgt geändert: 1. In § 2 werden a) die Wörter „nach Abschnitt 2 die in § 10 Abs. 1 Satz 1 ...


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