Fahrten mit Personenkraftwagen und Krafträdern bedürfen der Erlaubnis, soweit §
4 nichts anderes bestimmt.
§ 4 StrVerkSiV Erlaubnisfreie Fahrten ... Einer Erlaubnis nach § 3 bedürfen nicht Fahrten zu gewerblichen, beruflichen, schulischen oder sonstigen der ... als kreisfreie Städte im Sinne des Satzes 1. (2) Einer Erlaubnis nach § 3 bedürfen ferner nicht 1. Fahrten im Dienste oder Auftrag der ... Bezirk beginnende Fahrten mit Personenkraftwagen und Krafträdern der Erlaubnis nach § 3 bedürfen, wenn dies auf Grund der Verkehrslage dringend geboten ist. In dringenden ...