(1) Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
(2) Sie darf gemäß §
2 Abs. 3 des
Verkehrssicherstellungsgesetzes nur nach Maßgabe des Artikels
80a des
Grundgesetzes und erst dann angewandt werden, wenn und soweit dies das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur durch Rechtsverordnung bestimmt.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147