Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.12.2005 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 1 - Verordnung über die automatische Verschreibungspflicht (AutVerschrPflV k.a.Abk.)

V. v. 26.06.1978 BGBl. I S. 917; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 21.12.2005 BGBl. I S. 3632
Geltung ab 01.07.1978 bis 31.12.2005; FNA: 2121-51-7 Apotheken- und Arzneimittelwesen, Gifte
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§ 1



Die in der Anlage zu dieser Verordnung bezeichneten Stoffe und Zubereitungen sind Stoffe oder Zubereitungen in der medizinischen Wissenschaft nicht allgemein bekannter Wirkungen im Sinne des § 49 Abs. 1 des Arzneimittelgesetzes.



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