Start
>
Inhalt DVStB
>
§ 57
Updates
Hier klicken für
Titel, Fundstelle, Änderungen
etc.
§ 57 - Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften (DVStB)
V. v. 12.11.1979
BGBl. I S. 1922
; zuletzt geändert durch
Artikel 5
G. v. 07.07.2021
BGBl. I S. 2363
Geltung ab 16.11.1979; FNA: 610-10-6
Allgemeines Steuerrecht
10 weitere Fassungen
|
Drucksachen / Entwurf / Begründung
|
wird in 10 Vorschriften zitiert
Sechster Teil Berufshaftpflichtversicherung
§ 56
←
→
§ 58
§ 57 (weggefallen)
§ 57 wird in
1 Vorschrift zitiert
§ 56
←
→
§ 58
Anzeige
Inhaltsverzeichnis
|
Ausdrucken/PDF
|
nach oben
Zitierungen von
§ 57 DVStB
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 57 DVStB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
DVStB selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 51 DVStB Versicherungspflicht
(vom 01.08.2022)
... sind verpflichtet, sich gegen die sich aus ihrer Berufstätigkeit (§§ 33,
57 Absatz 3 Nummer 2 und 3
des Gesetzes) ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden zu versichern und ...
Vorschriftensuche
§ / Art.
Gesetz
Volltextsuche
nur in DVStB
buzer.de
Normalansicht
nach oben
↑
unten
↓
Link zu dieser Seite
: https://www.buzer.de/gesetz/6545/a90962.htm
Inhaltsverzeichnis
|
Ausdrucken/PDF
|
nach oben
Menü:
Normalansicht
|
Start
|
Suchen
|
Sachgebiete
|
Aktuell
|
Verkündet
|
Web-Plugin
|
Über buzer.de
|
Qualität
|
Kontakt
|
Support
|
Werbung
|
Datenschutz, Impressum
informiert bleiben:
Updates
|
Web-Widget
|
RSS-Feed