Änderung § 656b BGB vom 23.12.2020

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§ 656b BGB a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 23.12.2020 geltenden Fassung
§ 656b BGB n.F. (neue Fassung)
in der am 23.12.2020 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 12.06.2020 BGBl. I S. 1245

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§ 656b (neu)


(Text neue Fassung)

§ 656b Persönlicher Anwendungsbereich der §§ 656c und 656d


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