Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Änderung § 50a BGB vom 30.11.2007

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 20 2. BMJBBG am 30. November 2007 und Änderungshistorie des BGB

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 50a BGB a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 30.11.2007 geltenden Fassung
§ 50a BGB n.F. (neue Fassung)
in der am 30.11.2007 geltenden Fassung
durch Artikel 20 G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2614

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 50a (neu)


(Text neue Fassung)

§ 50a Bekanntmachungsblatt


vorherige Änderung

 


Hat ein Verein in der Satzung kein Blatt für Bekanntmachungen bestimmt oder hat das bestimmte Bekanntmachungsblatt sein Erscheinen eingestellt, sind Bekanntmachungen des Vereins in dem Blatt zu veröffentlichen, welches für Bekanntmachungen des Amtsgerichts bestimmt ist, in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat.