Zitierungen von § 631 BGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 631 BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 650b BGB Änderung des Vertrags; Anordnungsrecht des Bestellers (vom 01.01.2018)
... Begehrt der Besteller 1. eine Änderung des vereinbarten Werkerfolgs ( § 631 Absatz 2 ) oder 2. eine Änderung, die zur Erreichung des vereinbarten Werkerfolgs notwendig ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren
G. v. 28.04.2017 BGBl. I S. 969
Artikel 1 BauVRRG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... dass eine der vorstehenden Anforderungen nicht erfüllt wird." 16. Vor § 631 wird folgende Überschrift eingefügt: „Kapitel 1 Allgemeine ... (1) Begehrt der Besteller 1. eine Änderung des vereinbarten Werkerfolgs ( § 631 Absatz 2 ) oder 2. eine Änderung, die zur Erreichung des vereinbarten Werkerfolgs notwendig ...


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