§ 12 - BfR-Gesetz (BfRG)

Artikel 1 G. v. 06.08.2002 BGBl. I S. 3082; zuletzt geändert durch Artikel 8 Abs. 2 G. v. 27.09.2021 BGBl. I S. 4530
Geltung ab 01.11.2002; FNA: 2120-5 Organisation des Gesundheitswesens
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§ 12 Übernahme der Beamtinnen und Beamten und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer


§ 12 hat 2 frühere Fassungen und wird in 2 Vorschriften zitiert

(1) Die beim Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin tätigen Beamtinnen und Beamten werden vorbehaltlich des § 7 Abs. 1 und 2 des BVL-Gesetzes mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes Beamtinnen und Beamte des Bundesinstitutes. § 136 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes ist entsprechend anzuwenden.

(2) Die beim Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind vorbehaltlich des § 7 Abs. 3 und 4 des BVL-Gesetzes mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes in den Dienst des Bundesinstitutes übernommen.


Text in der Fassung des § 44 Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) neugefasst durch B. v. 21. November 2018 BGBl. I S. 1938; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 21.12.2022 BGBl. I S. 2852 m.W.v. 1. Mai 2014

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Frühere Fassungen von § 12 BfRG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.05.2014§ 44 Tiergesundheitsgesetz (TierGesG)
vom 22.05.2013 BGBl. I S. 1324
aktuell vorher 12.02.2009Artikel 15 Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)
vom 05.02.2009 BGBl. I S. 160
aktuellvor 12.02.2009früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 12 BfRG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 BfRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BfRG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Tiergesundheitsgesetz (TierGesG)
neugefasst durch B. v. 21.11.2018 BGBl. I S. 1938; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 21.12.2022 BGBl. I S. 2852
§ 44 TierGesG Änderung weiterer Vorschriften
... In § 12 des BfR-Gesetzes vom 6. August 2002 (BGBl. I S. 3082), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes ...

Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)
G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160, 462 ; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2842
Artikel 15 DNeuG Änderungen weiterer Vorschriften (vom 25.11.2010)
... 8 Abs. 1 Satz 3 des Bundesbeamtengesetzes bleiben unberührt." (55) In § 12 Abs. 1 Satz 2 des BfR-Gesetzes vom 6. August 2002 (BGBl. I S. 3082), das zuletzt durch § 3 ...


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