Änderung Anlage MPSV vom 21.03.2010

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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Anlage MPSV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 21.03.2010 geltenden Fassung
Anlage MPSV n.F. (neue Fassung)
in der am 21.03.2010 geltenden Fassung
durch Artikel 3 G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2326
 (keine frühere Fassung vorhanden)
 

(Textabschnitt unverändert)

Anlage (zu § 16 Abs. 2 Satz 1)


1. Aktive implantierbare Medizinprodukte

1.1 Herzschrittmacher

1.2 Defibrillatoren

1.3 Infusionssysteme

2. Sonstige implantierbare Medizinprodukte

2.1 Herzklappen

(Text alte Fassung) nächste Änderung

2.2 Endoluminale Gefäßprothesen

(Text neue Fassung)

2.2 Gefäßprothesen und Gefäßstützen

2.3 Brustimplantate

vorherige Änderung

 


2.4 Hüftendoprothesen

 (keine frühere Fassung vorhanden)
 



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