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§ 8 - Verordnung zum Schutz gegen die Vesikuläre Schweinekrankheit (VSchwKrSchV k.a.Abk.)

neugefasst durch B. 11.04.2001 BGBl. I S. 604; zuletzt geändert durch Artikel 133 G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Geltung ab 13.03.1994; FNA: 7831-1-41-25 Tierseuchenbekämpfung
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§ 8 Ausnahmen



Bei Betrieben mit gesonderten Betriebseinheiten kann die zuständige Behörde für nicht betroffene Betriebseinheiten eines von der Seuche betroffenen Betriebes Ausnahmen von § 7 Abs. 1 genehmigen, sofern nach dem Gutachten des beamteten Tierarztes die betreffenden Betriebseinheiten auf Grund ihrer Struktur, ihres Umfangs und ihrer Funktion in Bezug auf die Haltung einschließlich der Fütterung so vollständig gesondert sind, dass eine Ausbreitung des Seuchenerregers auf sie nicht anzunehmen ist.

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Zitierungen von § 8 Verordnung zum Schutz gegen die Vesikuläre Schweinekrankheit

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 VSchwKrSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VSchwKrSchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 13 VSchwKrSchV Schutzmaßregeln auf Tierausstellungen, auf dem Transport und in Schlachtstätten
... vor, so kann die zuständige Behörde die Maßregeln nach den §§ 4 bis 12 und 14 sinngemäß anordnen. (2) Wird bei Schweinen, die sich in einer ...
§ 14 VSchwKrSchV Aufhebung von Schutzmaßregeln
... getötet und unschädlich beseitigt worden sind oder b) im Falle des § 8 die Schweine der betroffenen Betriebseinheit verendet oder getötet und unschädlich ...
§ 15 VSchwKrSchV (vom 01.05.2014)
... § 11 Absatz 2 Satz 5, § 6 Absatz 1 Nummer 6, 7 oder Nummer 8 Satz 1 oder Satz 3, § 8 , § 9 Absatz 2 Nummer 2 Satz 2, Nummer 3 Satz 1 oder Nummer 5 Satz 2, § 9 Absatz 3 Satz ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Vierte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
V. v. 17.04.2014 BGBl. I S. 388, 576
Artikel 13 4. TierSeuchRÄndV Änderung der Verordnung zum Schutz gegen die Vesikuläre Schweinekrankheit
... § 11 Absatz 2 Satz 5, § 6 Absatz 1 Nummer 6, 7 oder Nummer 8 Satz 1 oder Satz 3, § 8 , § 9 Absatz 2 Nummer 2 Satz 2, Nummer 3 Satz 1 oder Nummer 5 Satz 2, § 9 Absatz 3 Satz ...