§ 135 (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 135 BRAO
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 1 BRAORefG Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung (vom 09.04.2022) ... Wörter „Mitglieds der Rechtsanwaltskammer" ersetzt. s) Die Angabe zu § 135 wird wie folgt gefasst: „§ 135 (weggefallen)". t) Die ... ersetzt. s) Die Angabe zu § 135 wird wie folgt gefasst: „ § 135 (weggefallen) ". t) Die Angabe zum Dritten Abschnitt des Achten Teils wird wie folgt gefasst: ... verhandelt werden kann. Eine öffentliche Ladung ist nicht zulässig." 50. § 135 wird aufgehoben. 51. § 137 Satz 3 wird wie folgt gefasst: ...
Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
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