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Änderung § 224 BRAO vom 01.09.2009

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§ 224 BRAO a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.09.2009 geltenden Fassung
§ 224 BRAO n.F. (neue Fassung)
in der am 01.09.2009 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 224 Übertragung von Befugnissen auf nachgeordnete Behörden


(Text neue Fassung)

§ 224 (aufgehoben)


vorherige Änderung

Das Bundesministerium der Justiz und die Landesjustizverwaltungen können Befugnisse, die ihnen nach diesem Gesetz zustehen, auf nachgeordnete Behörden übertragen.