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§ 16 - Verordnung über die Laufbahnen, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Zolldienst des Bundes (LAP-mDZollV k.a.Abk.)

V. v. 20.07.2001 BGBl. I S. 1682; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 15.05.2017 BGBl. I S. 1179
Geltung ab 31.07.2001; FNA: 2030-7-7-1 Beamte
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§ 16 Einführungslehrgang



(1) Der Einführungslehrgang vermittelt den Anwärterinnen und Anwärtern, ausgerichtet an den Aufgabenbereichen des mittleren Dienstes, Grundkenntnisse auf den Gebieten

1.
Berufliche Grundbildung einschließlich Informationstechniken,

2.
Vollzugsrecht,

3.
Recht des grenzüberschreitenden Warenverkehrs,

4.
Zolltarifrecht,

5.
Verbrauchsteuerrecht,

6.
Allgemeines Steuerrecht, Vollstreckungsrecht,

7.
Strafrecht, Recht der Ordnungswidrigkeiten,

8.
Sozialversicherungsrecht und

9.
Ausländerrecht.

Die Einzelheiten regeln die Lehrpläne.

(2) Diese Grundkenntnisse sollen den Anwärterinnen und Anwärtern in der berufspraktischen Ausbildung das Verständnis für Verwaltungszusammenhänge und Verwaltungshandeln ermöglichen.

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Zitierungen von § 16 Verordnung über die Laufbahnen, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Zolldienst des Bundes

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 LAP-mDZollV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LAP-mDZollV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 17 LAP-mDZollV Abschlusslehrgang
... Anleitung anzuwenden. (3) Schwerpunkte des Abschlusslehrgangs bilden die in § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 9 aufgeführten ...
§ 22 LAP-mDZollV Praxisbezogene Lehrveranstaltungen
... festgelegt. Die Schwerpunkte der praxisbezogenen Lehrveranstaltungen ergeben sich aus § 16 Abs. 1. (2) (weggefallen) (3) Die Ausbildungsbehörde weist die ...
§ 23 LAP-mDZollV Leistungsnachweise während der fachtheoretischen Ausbildung (vom 22.01.2009)
... zu fertigen, deren Aufgabenschwerpunkte jeweils einem der Fächer nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 zugeordnet sind; Sachverhalte nach § 16 Abs. 1 Nr. 4 bis 9 können ... einem der Fächer nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 zugeordnet sind; Sachverhalte nach § 16 Abs. 1 Nr. 4 bis 9 können berücksichtigt werden. (3) Während des ...
§ 25 LAP-mDZollV Zulassung zum Ausbildungsaufstieg (vom 14.02.2009)
... und Anwärtern an der Ausbildung teil. Die §§ 2 und 8 Abs. 2 sowie die §§ 9 bis 24 und 30 bis 44 sind entsprechend anzuwenden. (4) Wird die Zwischenprüfung ...
§ 30 LAP-mDZollV Zwischenprüfung (vom 22.01.2009)
... Aufsichtsarbeiten, deren Aufgabenschwerpunkte jeweils einem der Fächer nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 zugeordnet sind. Bei jeder Aufgabe werden die Hilfsmittel, die benutzt ...