(1) Der Einführungslehrgang vermittelt den Anwärterinnen und Anwärtern, ausgerichtet an den Aufgabenbereichen des mittleren Dienstes, Grundkenntnisse auf den Gebieten
- 1.
- Berufliche Grundbildung einschließlich Informationstechniken,
- 2.
- Vollzugsrecht,
- 3.
- Recht des grenzüberschreitenden Warenverkehrs,
- 4.
- Zolltarifrecht,
- 5.
- Verbrauchsteuerrecht,
- 6.
- Allgemeines Steuerrecht, Vollstreckungsrecht,
- 7.
- Strafrecht, Recht der Ordnungswidrigkeiten,
- 8.
- Sozialversicherungsrecht und
- 9.
- Ausländerrecht.
Die Einzelheiten regeln die Lehrpläne.
(2) Diese Grundkenntnisse sollen den Anwärterinnen und Anwärtern in der berufspraktischen Ausbildung das Verständnis für Verwaltungszusammenhänge und Verwaltungshandeln ermöglichen.