Für die länderweise Verteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer für Dezember 1999 sowie für die Abrechnung des Länderfinanzausgleichs für die Jahre 1998 und 1999 sind die Schlüsselzahlen der Verordnung über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer nach §
5a des
Gemeindefinanzreformgesetzes vom 18. Juni 1998 (BGBl. I S. 1505) anzuwenden.