§ 27 Fachkräfte
(1) Die Zustimmung zu einem Aufenthaltstitel kann zur Ausübung einer der beruflichen Qualifikation entsprechenden Beschäftigung erteilt werden
- 1.
- Fachkräften mit einem anerkannten oder einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss,
- 2.
- Fachkräften mit einer einem anerkannten ausländischen Hochschulabschluss vergleichbaren Qualifikation mit Schwerpunkt auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologie,
- 3.
- Absolventen deutscher Auslandsschulen mit einem anerkannten oder einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss und
- 4.
- Fachkräften im Anschluss an eine im Inland erworbene qualifizierte Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf.
(2) Die Zustimmung zu einer Blauen Karte EU kann erteilt werden, wenn der Ausländer die Voraussetzungen nach §
41a Absatz 2 erfüllt.
(3) Die Zustimmung wird in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 3 und 4 und des Absatzes 2 ohne Vorrangprüfung nach §
39 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des
Aufenthaltsgesetzes erteilt.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union
G. v. 01.06.2012 BGBl. I S. 1224; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 27.07.2015 BGBl. I S. 1386
Artikel 5 HQRLUmsG Änderung von Verordnungen ... „Ausübung einer Vollzeitbeschäftigung" ersetzt. 6. § 27 wird wie folgt geändert: a) Der Wortlaut wird Absatz 1 und wie folgt ... Familienangehörigen einer ausländischen Fachkraft, die nach den §§ 3b, 4, 5, 27 und 28 der Beschäftigungsverordnung eine Beschäftigung ausüben darf, oder ...
Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverfahrensverordnung und der Arbeitsgenehmigungsverordnung
V. v. 10.11.2008 BGBl. I S. 2210
Zweite Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung
V. v. 19.12.2008 BGBl. I S. 2972
Artikel 1 2. BeschVÄndV Änderung der Beschäftigungsverordnung ... 1 wird das Wort vier" durch das Wort sechs" ersetzt. 5. § 27 wird wie folgt gefasst: § 27 Fachkräfte Die Zustimmung zu ... ersetzt. 5. § 27 wird wie folgt gefasst: § 27 Fachkräfte Die Zustimmung zu einem Aufenthaltstitel kann zur Ausübung einer ...
Zitate in aufgehobenen TitelnBeschäftigungsverfahrensverordnung (BeschVerfV)
V. v. 22.11.2004 BGBl. I S. 2934; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 06.06.2013 BGBl. I S. 1499
§ 3 BeschVerfV Familienangehörige (vom 01.08.2012) ... Familienangehörigen einer ausländischen Fachkraft, die nach den §§ 3b, 4, 5, 27 und 28 der Beschäftigungsverordnung eine Beschäftigung ausüben darf, oder ...
Hochschulabsolventen-Zugangsverordnung (HSchulAbsZugV)
V. v. 09.10.2007 BGBl. I S. 2337; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 19.12.2008 BGBl. I S. 2972
§ 1 HSchulAbsZugV ... Qualifikation besitzen, und 2. die Zustimmung zur Beschäftigung nach § 27 Nr. 3 der Beschäftigungsverordnung. ...
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