§ 3 - Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

neugefasst durch B. v. 15.03.2022 BGBl. I S. 610; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 14.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 365
Geltung ab 01.07.2004; FNA: 368-3 Kostenrecht
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§ 3 Gebühren in sozialrechtlichen Angelegenheiten


§ 3 hat 2 frühere Fassungen und wird in 6 Vorschriften zitiert

(1) 1In Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, in denen das Gerichtskostengesetz nicht anzuwenden ist, entstehen Betragsrahmengebühren. 2In sonstigen Verfahren werden die Gebühren nach dem Gegenstandswert berechnet, wenn der Auftraggeber nicht zu den in § 183 des Sozialgerichtsgesetzes genannten Personen gehört; im Verfahren nach § 201 Absatz 1 des Sozialgerichtsgesetzes werden die Gebühren immer nach dem Gegenstandswert berechnet. 3In Verfahren wegen überlanger Gerichtsverfahren (§ 202 Satz 2 des Sozialgerichtsgesetzes) werden die Gebühren nach dem Gegenstandswert berechnet.

(2) Absatz 1 gilt entsprechend für eine Tätigkeit außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens.


Text in der Fassung des Artikels 8 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG) G. v. 23. Juli 2013 BGBl. I S. 2586 m.W.v. 1. August 2013

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Frühere Fassungen von § 3 RVG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.08.2013Artikel 8 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG)
vom 23.07.2013 BGBl. I S. 2586
aktuell vorher 03.12.2011Artikel 11 Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren
vom 24.11.2011 BGBl. I S. 2302
aktuellvor 03.12.2011früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 3 RVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 RVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 48 RVG Umfang des Anspruchs und der Beiordnung (vom 01.01.2021)
... entsprechend. (4) Die Beiordnung in Angelegenheiten, in denen nach § 3 Absatz 1 Betragsrahmengebühren entstehen, erstreckt sich auf Tätigkeiten ab dem Zeitpunkt der ...
Anlage 1 RVG (zu § 2 Abs. 2) Vergütungsverzeichnis (vom 13.10.2023)
... gelegenheiten, in denen im gerichtlichen Verfahren Betragsrahmengebühren ent- stehen ( § 3 RVG ): Die Gebühren 1000 und 1002 entstehen (1) Die Gebühr bestimmt sich ... Angelegenheiten, in denen im gerichtlichen Verfahren Betragsrahmengebühren entstehen ( § 3 RVG ), und in den Angelegenheiten, für die nach den Teilen 4 bis 6 Betragsrahmengebühren ... in denen im ge- richtlichen Verfahren Be- tragsrahmengebühren ent- stehen ( § 3 RVG ), und 2. Verfahren nach der Wehrbe- schwerdeordnung, wenn im gerichtlichen ... für Verfahren vor den Sozialgerichten, in denen Betragsrahmengebühren entstehen ( § 3 RVG ) 60,00 bis 660,00 € 3104 Terminsgebühr, soweit in ... in Verfahren vor den Sozialgerichten, in denen Betragsrahmengebühren entstehen ( § 3 RVG ) Die Gebühr entsteht auch, wenn 1. in einem Verfahren, für das ... für Verfahren vor den Landessozialgerichten, in denen Betragsrahmengebühren entstehen ( § 3 RVG ) 72,00 bis 816,00 € 3205 Terminsgebühr in ... in Verfahren vor den Landessozialgerichten, in denen Betragsrahmengebühren entstehen ( § 3 RVG ) Satz 1 Nr. 1 und 3 der Anmerkung zu Nummer 3106 gilt entsprechend. In den Fällen des ... für Verfahren vor dem Bundessozialgericht, in denen Betragsrahmengebühren entstehen ( § 3 RVG ) 96,00 bis 1.056,00 € 3213 Terminsgebühr in Verfahren ... in Verfahren vor dem Bundessozialgericht, in denen Betragsrahmengebühren entstehen ( § 3 RVG ) Satz 1 Nr. 1 und 3 sowie Satz 2 der Anmerkung zu Nummer 3106 gelten entsprechend. ... in Verfahren vor Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, wenn Betragsrahmengebühren entstehen ( § 3 RVG ) Die Anmerkung zu Nummer 3403 gilt entsprechend. 36,00 bis 408,00 € ... die Beschwerde und die Erinnerung, wenn in den Verfahren Betragsrahmengebühren entstehen ( § 3 RVG ), soweit in diesem Abschnitt keine besonderen Gebühren bestimmt sind 24,00 bis ... der Berufung vor dem Landessozialgericht, wenn Betragsrahmengebühren entstehen ( § 3 RVG ) Die Gebühr wird auf die Verfahrensgebühr für ein nachfolgendes ... der Revision vor dem Bundessozialgericht, wenn Betragsrahmengebühren entstehen ( § 3 RVG ) Die Gebühr wird auf die Verfahrensgebühr für ein nachfolgendes ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG)
G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586
Artikel 8 2. KostRMoG Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
... zugrunde liegende Verfahren geltenden Verfahrensvorschriften vor." 3. In § 3 Absatz 1 Satz 2 werden vor dem Punkt am Ende die Wörter „; im Verfahren nach § 201 ... 4 eingefügt: „(4) Die Beiordnung in Angelegenheiten, in denen nach § 3 Absatz 1 Betragsrahmengebühren entstehen, erstreckt sich auf Tätigkeiten ab dem ... in denen im gerichtlichen Verfahren Betragsrahmengebühren ent- stehen (§ 3 RVG): Die Gebühren 1000 und 1002 entstehen (1) Die Gebühr bestimmt sich ... im ge- richtlichen Verfahren Be- tragsrahmengebühren ent- stehen (§ 3 RVG), und 2. Verfahren nach der Wehrbe- schwerdeordnung, wenn im gerichtlichen ...

Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren
G. v. 24.11.2011 BGBl. I S. 2302
Artikel 11 ÜVerfBesG Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
... (BGBl. I S. 898) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Dem § 3 Absatz 1 wird der folgende Satz angefügt: „In Verfahren wegen ...

Gesetz zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren
G. v. 12.06.2008 BGBl. I S. 1000
Artikel 2 ErfHonVNG Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
... Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Nach der Angabe zu § 3 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 3a ... § 4b Fehlerhafte Vergütungsvereinbarung". 2. Nach § 3 wird folgender § 3a eingefügt: „§ 3a ...

Wehrrechtsänderungsgesetz 2008 (WehrRÄndG 2008)
G. v. 31.07.2008 BGBl. I S. 1629
Artikel 6 WehrRÄndG 2008 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
... in denen im gerichtlichen Verfahren Betragsrahmengebühren entstehen (§ 3 RVG), und 2. in Verfahren nach der WBO, wenn im gerichtlichen Verfahren das Verfahren vor dem ...


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