Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.09.2006 aufgehoben

Eingangsformel - Verordnung zum Übergang von Nebenarmen der Bundeswasserstraße Elbe auf das Land Niedersachsen (WaStrElbeÜbgV k.a.Abk.)

V. v. 06.12.1978 BGBl. I S. 1946; aufgehoben durch Artikel 44 G. v. 19.09.2006 BGBl. I S. 2146
Geltung ab 10.12.1978; FNA: 940-9-5 Verwaltung der Bundeswasserstraßen
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Eingangsformel



Auf Grund des § 2 Abs. 1 des Bundeswasserstraßengesetzes vom 2. April 1968 (BGBl. II S. 173) wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen verordnet:



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