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§ 85
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§ 85 - Wahlordnung für die Sozialversicherung (SVWO)
V. v. 28.07.1997
BGBl. I S. 1946
; zuletzt geändert durch
Artikel 32
G. v. 20.12.2022
BGBl. I S. 2759
Geltung ab 01.10.1997; FNA: 827-6-3
Organisationsrecht
8 weitere Fassungen
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Drucksachen / Entwurf / Begründung
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wird in 23 Vorschriften zitiert
Fünfter Teil Kosten
§ 84
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§ 86
§ 85 (weggefallen)
§ 85 wird in
1 Vorschrift zitiert
§ 84
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§ 86
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Zitierungen von
§ 85 SVWO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 85 SVWO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SVWO selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 82 SVWO Kostenträger
... Stelle die ihr aus Anlaß der Wahlen entstehenden Kosten selbst, soweit in den §§ 83
bis
87 nichts anderes bestimmt ist. (4) Jede öffentliche Dienststelle ...
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