Änderung Anlage 19 SVWO vom 18.02.2021

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Anlage 19 SVWO a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 18.02.2021 geltenden Fassung
Anlage 19 SVWO n.F. (neue Fassung)
in der am 18.02.2021 geltenden Fassung
durch Artikel 11 G. v. 11.02.2021 BGBl. I S. 154
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 19 (zu § 77 Abs. 3 Satz 1) Zustimmungserklärung von Bewerbern für die Wahl eines - ehrenamtlichen - Vorstandes


(Text neue Fassung)

Anlage 19


vorherige Änderung

(siehe BGBl. I 1998 S. 1907)



 
 



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