Sofern die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung für die Vermehrungserklärung oder die Mitteilung des Vertragsabschlusses nach §
3 Abs. 1, den Beihilfeantrag nach §
5 Abs. 1 oder für die Änderungsmitteilung nach §
6 Satz 1 Muster im Bundesanzeiger bekanntgegeben hat oder Vordrucke bereithält, sind diese zu verwenden.