Anlage 2 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit (TourKfmAusbV k.a.Abk.)

V. v. 18.03.2005 BGBl. I S. 794
Geltung ab 01.08.2005; FNA: 806-21-1-335 Berufliche Bildung

Anlage 2 (zu § 6) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit - Zeitliche Gliederung -


Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

1.
Ausbildungsjahr

(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

1.1
Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes,

1.2
Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Personalwirtschaft,

1.3
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

1.4
Umweltschutz,

5.1
Destination und Region, Lernziele a bis c,

zu vermitteln.

(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

2.1
Arbeitsorganisation, Lernziele a bis d,

2.3 Informations- und Kommunikationssysteme,

2.4
Datenschutz und Datensicherheit,

8.1
Betriebliches Rechnungswesen, Lernziele a und b,

zu vermitteln.

(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

3.2
Teamarbeit und Kooperation, Lernziele a und b,

4.1
Betriebliche Ablauforganisation, Lernziele a bis c,

5.2
Leistungserstellung, Lernziele a bis c und e,

im Zusammenhang mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen

3.1
Kundenorientierte Kommunikation, Kundenbetreuung, Lernziele a bis c,

3.4
Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel a,

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

1.4
Umweltschutz,

2.3 Informations- und Kommunikationssysteme

fortzuführen.



2.
Ausbildungsjahr

(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

4.2
Beschaffung und Materialwirtschaft,

8.1
Betriebliches Rechnungswesen, Lernziele c bis e,

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

2.1
Arbeitsorganisation, Lernziele a bis d,

2.3 Informations- und Kommunikationssysteme,

2.4
Datenschutz und Datensicherheit

fortzuführen.

(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

3.1
Kundenorientierte Kommunikation, Kundenbetreuung, Lernziele d und e,

3.4
Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziele b und c,

4.1
Betriebliche Ablauforganisation, Lernziel d,

5.1
Destination und Region, Lernziel d,

5.2
Leistungserstellung, Lernziel d,

5.3
Gewährleistung von Servicequalität, Lernziel a,

7.1
Marktanalyse und -beobachtung, Lernziel b,

7.2
Werbung und Verkaufsförderung, Lernziele a und b,

7.4 Vertrieb

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

3.1
Kundenorientierte Kommunikation, Kundenbetreuung, Lernziele a und b,

3.4
Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel a,

4.1
Betriebliche Ablauforganisation, Lernziele a bis c,

5.2
Leistungserstellung, Lernziel c,

fortzuführen.

(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

2.2
Methoden des Projektmanagements,

3.2
Teamarbeit und Kooperation, Lernziele c bis e,

6.1 Veranstaltungskonzeption,

7.3
Öffentlichkeitsarbeit

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

1.4
Umweltschutz,

2.1
Arbeitsorganisation, Lernziele a bis d,

2.3 Informations- und Kommunikationssysteme,

3.1
Kundenorientierte Kommunikation, Kundenbetreuung,

5.3
Gewährleistung von Servicequalität, Lernziel a,

fortzuführen.



3.
Ausbildungsjahr

(1) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

5.3
Gewährleistung von Servicequalität, Lernziele b bis d,

6.2 Veranstaltungsorganisation,

7.1
Marktanalyse und -beobachtung, Lernziel a,

7.2
Werbung und Verkaufsförderung, Lernziele c und d,

8.2
Kosten- und Leistungsrechnung

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

2.2
Methoden des Projektmanagements,

3.1
Kundenorientierte Kommunikation, Kundenbetreuung,

3.2
Teamarbeit und Kooperation,

3.4
Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben,

5.1
Destination und Region,

7.4 Vertrieb,

8.1
Betriebliches Rechnungswesen, Lernziele a bis d,

fortzuführen.

(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

2.1
Arbeitsorganisation, Lernziel e,

3.3
Präsentation,

8.3
Controlling

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

3.1
Kundenorientierte Kommunikation, Kundenbetreuung,

5.1
Destination und Region,

5.2
Leistungserstellung,

7.1
Marktanalyse und -beobachtung, Lernziel a,

7.4 Vertrieb,

8.2
Kosten- und Leistungsrechnung

fortzuführen.

(3) In einem Zeitraum von drei Monaten sind die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen der ausgewählten Wahlqualifikationseinheit

1.
Gewährleistung der Funktionsfähigkeit von Tourismus- und Freizeiteinrichtungen oder

2.
Gestaltung der Destination

zu vermitteln.

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Zitierungen von Anlage 2 Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 TourKfmAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TourKfmAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 TourKfmAusbV Zwischenprüfung
... stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in den Anlagen 1 und 2 für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im ...


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