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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 24.04.2006 aufgehoben

§ 9 - Zonenrandförderungsgesetz (ZRFG k.a.Abk.)

G. v. 05.08.1971 BGBl. I S. 1237; aufgehoben durch Artikel 4 G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 894
Geltung ab 01.01.1971; FNA: 707-9 Wirtschaftsförderung
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§ 9 Abgrenzung des Zonenrandgebietes



Als Zonenrandgebiet gelten die Gebiete, die am 1. Januar 1971 zu den in der Anlage genannten Stadt- und Landkreisen gehörten.

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Zitierungen von § 9 Zonenrandförderungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 ZRFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZRFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage ZRFG zu § 9