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§ 52 - Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

neugefasst durch B. v. 18.03.2021 BGBl. I S. 540; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 409
Geltung ab 01.08.1990; FNA: 2129-20 Umweltschutz
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§ 52 Landschaftsplanungen



Bei Landschaftsplanungen richten sich die Erforderlichkeit und die Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung nach Landesrecht.



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Frühere Fassungen von § 52 UVPG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 29.07.2017Artikel 1 Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung
vom 20.07.2017 BGBl. I S. 2808
aktuell vorher 01.03.2010Artikel 2 Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege
vom 29.07.2009 BGBl. I S. 2542
aktuellvor 01.03.2010früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 52 UVPG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 52 UVPG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UVPG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 38 UVPG Vorrang anderer Rechtsvorschriften bei der SUP (vom 29.07.2017)
... des § 52 finden die Vorschriften dieses Abschnitts Anwendung, soweit Rechtsvorschriften des Bundes und der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung
G. v. 20.07.2017 BGBl. I S. 2808, 2018 I 472
Artikel 1 UVPModG Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (vom 29.07.2017)
...  § 50 Bauleitpläne § 51 Bergrechtliche Verfahren § 52 Landschaftsplanungen § 53 Verkehrswegeplanungen auf Bundesebene Teil ... 14e wird § 38 und in Satz 1 wird die Angabe „§ 19a" durch die Angabe „ § 52 " ersetzt. 11. § 14f wird § 39 und wie folgt geändert:  ... dies anordnet." 25. § 19 wird aufgehoben. 26. § 19a wird § 52 und die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 52 ... § 19a wird § 52 und die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 52 Landschaftsplanungen". 27. § 19b wird § 53 und wie folgt ...

Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2542
Artikel 2 BNatSchNG Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 19a wie folgt gefasst: „§ 19a Strategische Umweltprüfung bei ... Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 19a wie folgt gefasst: „§ 19a Strategische Umweltprüfung bei Landschaftsplanungen". 2. § 19a wird wie ... 19a Strategische Umweltprüfung bei Landschaftsplanungen". 2. § 19a wird wie folgt gefasst: „§ 19a Strategische Umweltprüfung bei ... 2. § 19a wird wie folgt gefasst: „§ 19a Strategische Umweltprüfung bei Landschaftsplanungen Bei Landschaftsplanungen ...

Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts
G. v. 31.07.2009 BGBl. I S. 2585
Artikel 2 WRNG Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
...  2. In § 14e Satz 1 werden die Wörter „der §§ 14o und 19a " durch die Angabe „des § 19a" ersetzt. 3. § 14o wird ... die Wörter „der §§ 14o und 19a" durch die Angabe „des § 19a " ersetzt. 3. § 14o wird aufgehoben. 4. § 21 wird wie folgt ...