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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2010 aufgehoben
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§ 1 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Kartographen/zur Kartographin (KartAusbV k.a.Abk.)

V. v. 04.03.1997 BGBl. I S. 536; aufgehoben durch § 17 V. v. 30.05.2010 BGBl. I S. 694
Geltung ab 01.08.1997; FNA: 806-21-1-222 Berufliche Bildung
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§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes



Der Ausbildungsberuf Kartograph/Kartographin wird staatlich anerkannt. Er ist Ausbildungsberuf der gewerblichen Wirtschaft. Soweit die Ausbildung im öffentlichen Dienst stattfindet, ist er Ausbildungsberuf des öffentlichen Dienstes.

 
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