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Zitierungen von § 3 HfAbGV 2001

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 HfAbGV 2001 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HfAbGV 2001 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 HfAbGV 2001 Befreiungen und Ermäßigungen
... als zwölf Stunden ermäßigt sich das Hafengeld für Wasserfahrzeuge nach § 3 Satz 2 Nr. 1 bis 5 und Nr. 6 Buchstabe a auf 25 vom Hundert. (3) Weitere Befreiungen ...
Anlage HfAbGV 2001 (zu den §§ 2 und 6) Hafengeld
... Wagen- und Güterfähren) und sonstige Wasserfahrzeuge - mit Ausnahme der in § 3 Satz 2 Nr. 5 genannten - je Bruttoraumzahl - in den Häfen am Nord-Ostsee-Kanal bei ... bis zu drei Kalendertagen 0,60 DM, 0,31 €; 4. für Tankschiffe nach § 3 Nr. 1, die nicht über die gesamte Länge des Ladetanks, Seitentanks oder -räume ... DM, 0,80 €. (4) Für Wasserfahrzeuge nach § 3 Satz 2 Nr. 5 Buchstabe b beträgt das Hafengeld ohne Rücksicht auf die Anzahl der ...
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