Zitierungen von § 3 HfAbGV 2001

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 HfAbGV 2001 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HfAbGV 2001 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 HfAbGV 2001 Befreiungen und Ermäßigungen
... als zwölf Stunden ermäßigt sich das Hafengeld für Wasserfahrzeuge nach § 3 Satz 2 Nr. 1 bis 5 und Nr. 6 Buchstabe a auf 25 vom Hundert. (3) Weitere Befreiungen ...
Anlage HfAbGV 2001 (zu den §§ 2 und 6) Hafengeld
... Wagen- und Güterfähren) und sonstige Wasserfahrzeuge - mit Ausnahme der in § 3 Satz 2 Nr. 5 genannten - je Bruttoraumzahl - in den Häfen am Nord-Ostsee-Kanal bei ... bis zu drei Kalendertagen 0,60 DM, 0,31 €; 4. für Tankschiffe nach § 3 Nr. 1, die nicht über die gesamte Länge des Ladetanks, Seitentanks oder -räume ... DM, 0,80 €. (4) Für Wasserfahrzeuge nach § 3 Satz 2 Nr. 5 Buchstabe b beträgt das Hafengeld ohne Rücksicht auf die Anzahl der ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed