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Synopse aller Änderungen der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung am 23.06.2009

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 23. Juni 2009 durch Artikel 1 der 25. EGBlauzBekDVÄndV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der EGBlauzBekDV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 23.06.2009 geltenden Fassung
n.F. (neue Fassung)
in der am 23.06.2009 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 22.06.2009 eBAnz AT63 2009 V1

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

Eingangsformel
§ 1 Verbringungsverbot zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit des Serotyps 8
(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 1a Verbringungsverbot zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit des Serotyps 1
(Text neue Fassung)

§ 1a (aufgehoben)
§ 2 Überwachungsprogramm, Beobachtungsprogramm
§ 3 Wildtieruntersuchung
§ 4 Impfungen
§ 5 Ordnungswidrigkeiten
§ 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
vorherige Änderung nächste Änderung

Anlage (zu § 1a)


Anlage (aufgehoben)
(heute geltende Fassung) 
vorherige Änderung nächste Änderung

§ 1a Verbringungsverbot zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit des Serotyps 1




§ 1a (aufgehoben)


vorherige Änderung nächste Änderung

(1) Das Verbringen empfänglicher Tiere aus dem in der Anlage bezeichneten Gebiet ist verboten. § 1 Absatz 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.

(2) Das Verbringen von Embryonen, Samen und Eizellen aus dem in der Anlage bezeichneten Gebiet ist verboten. § 1 Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend.



 

§ 5 Ordnungswidrigkeiten


(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 76 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b des Tierseuchengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1. einer mit einer Genehmigung nach § 4 Abs. 2 verbundenen vollziehbaren Auflage oder

2. einer vollziehbaren Anordnung nach § 4 Abs. 2a oder 3 Satz 2

zuwiderhandelt.

(2) Ordnungswidrig im Sinne des § 76 Abs. 2 Nr. 2 des Tierseuchengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

vorherige Änderung nächste Änderung

1. entgegen § 1 Absatz 1 Satz 1 oder § 1a Absatz 1 Satz 1 ein empfängliches Tier verbringt,

2. entgegen § 1 Absatz 2 Satz 1 oder § 1a Absatz 2 Satz 1 einen Embryo, Samen oder eine Eizelle verbringt,



1. entgegen § 1 Absatz 1 Satz 1 ein empfängliches Tier verbringt,

2. entgegen § 1 Absatz 2 Satz 1 einen Embryo, Samen oder eine Eizelle verbringt,

3. entgegen § 4 Abs. 1 ein empfängliches Tier impft,

4. entgegen § 4 Abs. 1a Satz 1 ein dort genanntes Tier nicht impfen lässt oder

5. entgegen § 4 Absatz 3 Satz 1 eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht.



(heute geltende Fassung) 
vorherige Änderung nächste Änderung

Anlage (zu § 1a)




Anlage (aufgehoben)


vorherige Änderung

Bezeichnetes Gebiet im Sinne des § 1a sind die Gebiete folgender Kreise, kreisfreien Städte, Gemeinden und Ortsteile:

Baden-Württemberg

Im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald die Gemeinden und Ortsteile Auggen, Badenweiler, Ballrechten-Dottingen, Bollschweil, Bötzingen, Breisach am Rhein, Buggingen, Ebringen, Ehrenkirchen, Eichstetten, Eschbach, Gottenheim, Hartheim, Heitersheim, Ihringen, Bad Krozingen, Merdingen, Müllheim, Neuenburg, Pfaffenweiler, Schallstadt, Staufen, Sulzburg, Umkirch, Vogtsburg, Münstertal mit dem Teilort Untermünstertal

Im Landkreis Emmendingen die Gemeinden Bahlingen am Kaiserstuhl, Endingen am Kaiserstuhl, Forchheim, Sasbach am Kaiserstuhl, Weisweil, Wyhl am Kaiserstuhl

Im Landkreis Lörrach die Gemeinden und Ortsteile Bad Bellingen, Binzen, Efringen-Kirchen, Eimeldingen, Fischingen, Grenzach-Wyhlen, Inzlingen, Kandern, Lörrach, Malsburg-Marzell, Maulburg, Neuenweg, Raich, Rheinfelden mit den Teilorten Adelhausen, Degerfelden, Eichsel, Herten, Menseln und Rheinfelden (Stadtgebiet), Rümmingen, Sallneck, Schallbach, Schliengen, Schopfheim mit den Teilorten Langenau und Wiechs, Steinen, Tegernau, Weil am Rhein, Wies, Wieslet, Wittlingen

Im Stadtkreis Freiburg die Ortsteile Munzingen, Opfingen, Tiengen, Waltershofen