Änderung § 176 ZPO vom 01.01.2022

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 176 ZPO, alle Änderungen durch Artikel 1 ERVAG am 1. Januar 2022 und Änderungshistorie der ZPO

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 176 ZPO a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2022 geltenden Fassung
§ 176 ZPO n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2022 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 05.10.2021 BGBl. I S. 4607
(heute geltende Fassung) 
(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 176 Zustellungsauftrag


(Text neue Fassung)

§ 176 Zustellung durch Einschreiben mit Rückschein; Zustellungsauftrag


vorherige Änderung

(1) Wird der Post, einem Justizbediensteten oder einem Gerichtsvollzieher ein Zustellungsauftrag erteilt oder wird eine andere Behörde um die Ausführung der Zustellung ersucht, übergibt die Geschäftsstelle das zuzustellende Schriftstück in einem verschlossenen Umschlag und ein vorbereitetes Formular einer Zustellungsurkunde.

(2)
Die Ausführung der Zustellung erfolgt nach den §§ 177 bis 181.



(1) 1 Ein Schriftstück kann durch Einschreiben mit Rückschein zugestellt werden. 2 Zum Nachweis der Zustellung genügt der Rückschein.

(2) 1 Wird die
Post, ein Justizbediensteter oder ein Gerichtsvollzieher mit der Zustellung eines Schriftstücks beauftragt oder wird eine andere Behörde um die Zustellung ersucht, so übergibt die Geschäftsstelle das zuzustellende Schriftstück in einem verschlossenen Umschlag und ein vorbereitetes Formular einer Zustellungsurkunde. 2 Die Zustellung erfolgt nach den §§ 177 bis 181.

(heute geltende Fassung) 



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed